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"Sexuelle Gewalt ist Kriegsverbrechen"

19. Juni 2020

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Kofler, will härter gegen sexuelle Gewalt in Konfliktgebieten vorgehen. Sie fordert unter anderem mehr Investitionen in die Vorbeugung gegen die Übergriffe.

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Bärbel Kofler, Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung
Bild: picture-alliance/dpa/J. Carstensen

Die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Bärbel Kofler, sprach anlässlich des Internationalen Tages zur Beendigung sexueller Gewalt in Konflikten, von verheerenden Zahlen. Das Ausmaß an Straflosigkeit bei Vergewaltigungen, erzwungenen Schwangerschaften und Abtreibungen, Zwangssterilisation, sexueller Sklaverei und Zwangsprostitution sei groß. Die Opfer hätten oft keinen Zugang zu Justiz und Strafverfolgungsbehörden; Verbrechen blieben viel zu häufig ungeahndet, sagte Kofler.

"Um diesen schwerwiegenden Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen ein Ende zu setzen, müssen wir daher den Opfern von sexueller Gewalt in Konflikten unsere volle Unterstützung zukommen lassen." Sexuelle Gewalt nehme dort ab, wo Frauen und Männer gleiche Chancen haben und Geschlechtergerechtigkeit zunimmt. Dies müsse gezielt unterstützt werden, fügte Kofler hinzu. "Sexuelle Gewalt sei ein Kriegsverbrechen und eine schwerwiegende Bedrohung von Frieden und Sicherheit. Sie zerstört Menschen, Familien und ganze Gemeinschaften."

Klage gegen sexuelle Gewalt in Syrien

Wie ernst die Situation ist, zeigt ein Beispiel aus Syrien. Sieben Menschen, die dort Opfer sexueller Gewalt wurden, haben am Donnerstag bei der der deutschen Generalbundesanwaltschaft Klage gegen ihre syrischen Peiniger eingereicht. Diese richtet sich nach Angaben der Menschenrechtsorganisation ECCHR gegen neun hochrangige Funktionäre der Regierung von Machthaber Baschar al-Assad und des Luftwaffengeheimdienstes. Die deutsche Justiz müsse sexuelle und geschlechtsbezogene Gewalt in Syrien endlich als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgen, heißt es in der Klage.

Das ECCHR habe die Strafanzeige stellvertretend für sieben Betroffene eingereicht. Sie waren demnach zwischen April 2011 und Oktober 2013 vom Luftwaffengeheimdienst inhaftiert und wurden Opfer oder Zeugen von Vergewaltigung, Elektroschocks im Genitalbereich, erzwungener Nacktheit und erzwungener Abtreibung. Einer der mutmaßlichen Täter sei der frühere Leiter des Luftwaffengeheimdienstes, Jamil H., hieß es. Gegen ihn hat der Bundesgerichtshof bereits einen Haftbefehl erlassen.

hf/AR (afp, epd, kna)