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Politik

Merkel und Hollande: NS-Vergleiche ein No-Go

16. März 2017

Die Kanzlerin und der französische Präsident mögen sich und sind politisch zumeist auf einer Linie. So auch bei der Beurteilung der wiederholten türkischen Verbal-Attacken Richtung Deutschland und den Niederlanden.

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Berlin Angela Merkel & Francois Hollande
Zwei die sich schätzen - Merkel und Hollande Ende Januar im Kanzleramt in Berlin Bild: picture-alliance/dpa/S. Stache

In einer gemeinsamen Reaktion haben Kanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Präsident François Hollande Nazi-Vergleiche aus der türkischen Regierung energisch zurückgewiesen. "Die Bundeskanzlerin und der Präsident sind sich einig, dass Vergleiche mit dem Nationalsozialismus und andere beleidigende Aussagen gegen Deutschland und die Niederlande inakzeptabel sind", machte Regierungssprecher Steffen Seibert nach einem Telefonat der beiden Politiker deutlich.

Hollande habe die Solidarität Frankreichs mit Deutschland und den anderen EU-Partnern betont, die Zielscheibe solcher Angriffe geworden sind.      

NS-Vergleiche hatten der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan und Regierungsmitglieder des Landes nach Absagen von Wahlkampfveranstaltungen türkischer Politiker in beiden Ländern gezogen. Die Türken hatten für die von Erdogan geplante Verfassungsreform werben wollen, mit der seine Machtbefugnisse erheblich ausgeweitet würden. Die Niederlande verboten solche Auftritte bislang generell aus Sicherheitsgründen. Einige Kommunen in Deutschland untersagten türkischen Politikern ebenfalls den Wahlkampf, andere Kommunalvertreter ließen wie Frankreich entsprechende als privat deklarierte Veranstaltungen zu.

Rechtzeitige Anmeldung     

"Es besteht Einigkeit, dass solche Auftritte genehmigt werden können - jedoch ausdrücklich nur, wenn präzise Voraussetzungen und Vorgaben erfüllt sind", beschrieb Seibert dazu die Haltung Merkels und Hollandes. So müssten solche Veranstaltungen "rechtzeitig und transparent angemeldet werden" und "deutsches beziehungsweise französisches Recht und Gesetz strikt einhalten".

Die Bundesregierung hatte bereits am Mittwoch ihre grundsätzliche Haltung bekräftigt, wonach Wahlkampfveranstaltungen türkischer Politiker auf deutschem Boden genehmigt werden können. Deutlicher als zuvor hatte es dabei aber auch den Hinweis gegeben, dass solche Genehmigungen auch verweigert oder sogar nachträglich wieder entzogen werden könnten, wenn sich die türkische Seite nicht "ganz klar an deutsches Recht und deutsches Gesetz" halte. Seibert hatte dabei ausdrücklich auch auf die "völlig deplatzierten NS-Vergleiche" hingewiesen.

se/rb (afp, dpa, rtr)