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Merkel warnt Russland

13. März 2014

In ihrer Regierungserklärung zur Krim-Krise äußerte Bundeskanzlerin Merkel deutliche Kritik an Russland: Die faktische Besetzung der ukrainischen Halbinsel durch russische Truppen sei klar völkerrechtwidrig, sagte sie.

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Angela Merkel bei der Regierungserklärung zur Ukraine (Foto: afp)
Bild: Odd Andersen/AFP/Getty Images

Militärisches Vorgehen ist keine Option

Die Kanzlerin fand deutliche Worte. Es sei offenkundig, das russische Vorgehen auf der Krim verletze die territoriale Unversehrtheit und staatliche Einheit der Ukraine. "Das Recht des Stärkeren wird gegen die Stärke des Rechts gestellt", sagte Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung vor dem Bundestag. Statt sich als Partner für Stabilität in der mit ihm historisch, kulturell und wirtschaftlich eng verbundene Ukraine zu erweisen, nutze Russland die gegebene Schwäche seines Nachbarlandes aus.

Das einseitige Vorantreiben geo-politischer Interessen durch Russland gefährde nicht nur den Zusammenhalt in Europa, sondern auch die internationale Stabilität. Sollte der Kurs der versuchten Annexion der Krim fortgesetzt und der Osten der Ukraine destabilisiert werden, werde sich Russland massiv politisch und wirtschaftlich selbst schaden, so Merkel.

Neue Sanktionen

Die Kanzlerin machte deutlich, dass die EU deshalb notfalls auch "bereit und entschlossen" sei, die dritte Stufe der Sanktionen in Kraft zu setzen, die dann auch erhebliche wirtschaftliche Konsequenzen hätten. "Militärisches Vorgehen ist keine Option", fügte Merkel hinzu. Der Ukraine versprach sie eine verstärkte Unterstützung bei der Stabilisierung und Reform des Landes.

Die Kanzlerin hatte bereits im Vorfeld das russische Vorgehen auf der ukrainischen Halbinsel als völkerrechtswidrig bezeichnet und Moskau aufgefordert, die Souveränität der Ukraine zu respektieren. "Die territoriale Unversehrtheit eines Landes ist zu achten. Grenzen dürfen nicht einseitig verändert werden", sagte sie der "Passauer Neuen Presse". Die Ukraine müsse frei und selbstbestimmt ihren Weg wählen können.

cw/det (dpa)