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Microsoft lässt Einspruch gegen Streetside zu

9. Juni 2011

Nach der Kritik von Datenschützern lenkt Microsoft ein und erlaubt nun doch, vorab Widerspruch gegen seinen Panorama-Kartendienst Bing Maps Streetside einzulegen. Man nehme die Bedenken der Bürger ernst, hieß es.

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Fahrzeug der Firma NAVTEC mit Kameraaufbau auf dem Dach (Foto: Navtec)
Die Kamerawagen sind im Auftrag von Microsoft seit Ende Mai unterwegsBild: Navteq

Entgegen früherer Ankündigungen will der Softwarekonzern Microsoft nun doch ein Vorabwiderspruchsrecht für seinen Straßenfoto-Dienst Bing Maps Streetside anbieten. Um der gesellschaftlichen Diskussion um Geodatendienste Rechnung zu tragen und Bürgern größere Mitwirkungsmöglichkeiten zu eröffnen, werde Microsoft die befristete Möglichkeit für Vorabwidersprüche einräumen, teilte das Unternehmen am Donnerstag (09.06.2011) in München mit.

Seit Ende Mai fahren Kamerawagen durch deutsche Städte und fotografieren Straßen und öffentliche Plätze. Bing Maps Streetside ist ein Konkurrent des lange Zeit umstrittenen Dienstes Street View von Google. Das Unternehmen hatte erst nach heftigen Debatten mit Politik und Datenschützern seinen Nutzern vor der Veröffentlichung eine Widerspruchsfrist eingeräumt.

Porträt Aigner (Foto: AP)
Sieht die Rechte von Verbrauchern gestärkt: Ministerin Ilse AignerBild: AP

Forderung der Datenschützer

Genau das wollte Microsoft ursprünglich vermeiden und einen Widerspruch erst nach einer Veröffentlichung zulassen. Doch Datenschützer hatten kritisiert, Mieter und Hausbesitzer müssten die Möglichkeit haben, Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Aufnahmen ihrer Hausfassaden und Wohnungen einzulegen, noch bevor diese ins Internet gestellt werden.

Nun können Verbraucher von August bis September dieses Jahres Anträge einreichen, um ihr Haus im Straßenfoto-Dienst unkenntlich zu machen. Details will der Konzern "rechtzeitig" im Vorfeld der Veröffentlichung bekannt geben.

Ministerin Aigner ist erfreut

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner zeigte sich erfreut, dass Microsoft einlenke: "Wichtig für die Bürger ist, dass eine zuverlässige und unbürokratische Widerspruchsmöglichkeit geschaffen wird", so die Ministerin. Mit der Ankündigung, die Widerspruchsfrist auf acht Wochen vor der Freischaltung festzusetzen, "schließt sich Microsoft dem Standard an, den wir bei Google-Streetview im Sommer 2010 in intensiven Verhandlungen haben durchsetzen können", fügte sie hinzu.

Für seinen Panorama-Kartendienst will Microsoft zunächst die bayerischen Städte Nürnberg, Fürth und Erlangen, dann Augsburg und München mit Umgebung aufnehmen. Insgesamt sollen mehr als 60 Städte und Regionen in Deutschland mit dem Kamerawagen abgefahren werden. Geplant ist, das erste Kartenmaterial im Spätsommer oder Spätherbst ins Netz zu stellen.

Haupter gestikuliert, während er eine Rede hält; im Hintergrund Microsoft-Logo (Foto: dpa)
Ralph Haupter, Vorsitzender der Geschäftsführung Microsoft Deutschland, will es besser machen als die KonkurrenzBild: picture-alliance/dpa

Sparsame Datensammler

Microsoft hatte wiederholt argumentiert, eine Vorab-Widerspruchsfrist sei sehr aufwendig und erfordere eine große Menge an Daten. Praktisch seien Adressen, Telefonnummern und Namen der Verbraucher nötig, um zweifelsfrei das richtige Objekt bestimmen zu können, das gerade nicht im Netz zu erkennen sein soll. Das sei im Sinne von Datensparsamkeit "nicht vernünftig" erschienen.

Aber man wolle die Bedenken ernst nehmen und auf die Datenschützer zugehen, sagte Ralph Haupter, Geschäftsführer von Microsoft Deutschland. Nach der Debatte um den Kartendienst des Konkurrenten Google hatte sich Microsoft bewusst mit dem Start seines eigenen Angebots Zeit gelassen. "Wir hatten bereits zwölf Monate gewartet, weil wir es besser machen wollen und die Interessen der Verbraucher und Datenschützer ernst nehmen", so Haupter.

Zugleich forderte er eine generelle juristische Regelung. Zwar hat sich die Industrie mit der Politik auf einen so genannten Geodatenkodex und eine Selbstverpflichtungserklärung der Branche verständigt. Doch darin ist eine Regelung zu Vorabwidersprüchen nicht festgeschrieben worden.

Autorin: Eleonore Uhlich (afp,dpa)
Redaktion: Reinhard Kleber