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Minderheitengesetz in Podgorica gekippt

13. Juli 2006

Das montenegrinische Verfassungsgericht hat ein Gesetz, dass der albanischen Minderheit Sitze im Parlament garantieren sollte für verfassungswidrig erklärt. Vertreter der Regierung und der Albaner-Parteien protestieren.

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Urteil des Verfassungsgerichts sorgt für UnmutBild: bilderbox

Kurz vor dem Unabhängigkeitsreferendum im Mai hatte das montenegrinische Parlament ein Minderheitengesetz verabschiedet, das vorsah, dass die albanische Minderheit in Abhängigkeit von ihrem prozentualen Anteil an der Gesamtbevölkerung des Landes, vier Sitze im Parlament garantiert bekommt. Insgesamt sitzen im montenegrinischen Parlament 74 Abgeordnete. Nun hat das Verfassungsgericht am 11. Juli diese Regelung für verfassungswidrig erklärt. Das Verfassungsgericht begründete seine Ablehnung mit dem Argument, die derzeitige Verfassung untersage es, dass Menschen- und Minderheitenrechte per Gesetz umgesetzt werden. Gesetze legten lediglich die Form und das Verfahren für die Umsetzung von solchen Rechten fest. "Verstöße gegen die Verfassung sind besonders schwer, wenn sie die Rechte und Freiheiten der Bürger gefährden – im konkreten Fall das Wahlrecht, auch wenn das Minderheitengesetz mit bester Absicht im Sinne einer positiven Diskriminierung verabschiedet worden sei", so der Präsident des montenegrinischen Verfassungsgerichts, Mladen Vukcevic.

Enttäuschung bei Albanervertretern

Sowohl Vertreter albanischer Parteien als auch Vertreter der Regierung zeigten sich überrascht von dieser Entscheidung. Die Enttäuschung bei den politischen Vertretern der albanischen Minderheit in Montenegro über die Ablehnung der Parlamentsquote durch das Verfassungsgericht ist groß. Der Vorsitzende der Demokratischen Union der Albaner, Ferhat Dinosha, sieht in der Gerichtsentscheidung ein Zeichen dafür, dass Montenegro noch nicht auf dem Weg in die europäische Integration sei. Er argumentiert, das Verfassungsgericht berufe sich hierbei auf Verfassungsprinzipien aus der Zeit von Milosevic-Jugoslawien. Dinosha befürchtet, dass durch diese Entscheidung demokratische Standards geschwächt würden.

Neuer Anlauf noch vor den Wahlen

Minderheitenminister Gezim Hajdinaga weist darauf hin, dass am Entwurf des Minderheitengesetzes auch internationale Rechtsexperten beteiligt gewesen seien: "Mich verwundert diese unerwartete Entscheidung des Verfassungsgerichtes, weil ich gedacht hatte, dass keine Institution Montenegros, und damit meinte ich auch die Justiz, Entscheidungen trifft, die uns in den Demokratisierungsprozessen zurückwerfen. Die Rechtsinstitutionen sind es, die bei den demokratischen Entwicklungen in Montenegro nicht richtig mitziehen. Es tut mir leid, dass dies den Minderheitenrechten schadet." Der Minister befürchtet nun, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichtes negative Auswirkungen auf die europäische Integration haben könnte: "Ich denke, dass das vor Europa auf uns kein gutes Licht wirft. Es wird auch sicherlich in diesem Zusammenhang Reaktionen geben. Die Minderheitenrechte und deren Position in einer Gesellschaft sind auch ein Instrument zur Demokratisierung des Staates."

Minister Hajdinaga kündigte an, dass die Minderheitenparteien sich in den kommenden Wochen zusammenfinden würden, um eine gemeinsame Position zur Frage der Vertretungsregelung im Parlament zu formulieren. Die Zeit drängt allerdings, da Präsident Filip Vujanovic Neuwahlen für den 10. September angesetzt hat. Bis dahin muss die Frage der Minderheitenvertretung im Parlament gelöst sein.

Vera Katana, Ulcinj
DW-RADIO/Albanisch, 12.7.2006