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Politik

Mit Minischritten in Richtung EU-Asylreform

7. Juni 2019

Die Europäische Union kommt mit ihrer geplanten großen Asylrechtsreform seit Jahren kaum voran. Nun einigen sich die Innenminister zumindest auf neue Abschieberegeln. Wann sie kommen, ist allerdings völlig offen.

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Abschiebeflug mit abgelehnten afghanischen Asylbewerbern
Auf dem Weg zum Abschiebeflug - abgelehnte afghanische Asylbewerber (Archivbild)Bild: picture-alliance/dpa/D. Maurer

Abgelehnte Asylbewerber sollen nach dem Willen der EU-Staaten künftig schneller abgeschoben werden. Zudem soll verhindert werden, dass die Migranten vor ihrer Abschiebung untertauchen. Auf eine entsprechende Reform der Rückführungsrichtlinie von 2008 einigten sich die Innenminister der Mitgliedsstaaten bei einem Treffen in Luxemburg.

Bevor die neuen Regeln in Kraft treten, müssen sich die EU-Staaten noch mit dem Europaparlament auf eine Linie einigen. Dies hat allerdings noch keine Position, und bis es so weit ist, könnten noch mehrere Monate vergehen. Auch nach einer vorläufigen Einigung mit dem Parlament könnten manche Staaten wegen der festgefahrenen Verhandlungen in anderen Migrationsbereichen noch die Umsetzung blockieren.

Vorschlag der EU-Kommission lag seit Monaten vor

Die EU-Kommission hatte im September 2018 auf Drängen der Staats- und Regierungschefs neue Abschiebe-Regeln vorgeschlagen. "Es muss dringend mehr getan werden, um rasche Rückführungen zu gewährleisten", forderten Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihre Kollegen schon im Juni 2018. Die letzte Statistik zur Abschiebung aus der EU stammt aus dem Jahr 2017. Damals wurde nach Angaben der Brüsseler Behörde nur gut jeder dritte abgelehnte Asylbewerber abgeschoben.

"Letztes Mittel" - Abschiebung in ein Drittland

Die Einigung der Minister von diesem Freitag sieht vor, dass Abschiebebescheide und Rechtsmittel dagegen künftig schneller vorgelegt werden müssen. Zudem werden abgelehnte Asylbewerber verpflichtet, mit den Behörden zusammenzuarbeiten. Außerdem soll eine Liste mit Kriterien für Fluchtgefahr erarbeitet werden. Drittstaatenangehörige, die eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die nationale Sicherheit darstellen, sollen zudem in Haft genommen werden können. Als Höchstdauer für die Haft sollen in allen Fällen sechs Monate festgelegt werden. Sie darf unter bestimmten Fällen um maximal zwölf Monate verlängert werden. Unbegleitete Minderjährige und Familien mit Minderjährigen sollen nur "im äußerten Falle" in Haft genommen werden. "Als letztes Mittel" - "und vorbehaltlich bestimmter Garantien" - sollten die Menschen in ein beliebiges sicheres Land außerhalb der EU abgeschoben werden können. Die Grundrechte der Migranten blieben gewahrt, betonten die EU-Innenminister.

Osteuropäer verhindern großen Wurf

Bei der großen Reform des Asylsystems kommt die Staatengemeinschaft weiterhin nicht voran. Vor allem auf eine Verteilung von Asylsuchenenden auf alle Länder können sie sich nicht einigen, weil einige Staaten wie Polen und Ungarn sich nicht zur Aufnahme von Flüchtlingen verpflichten lassen wollen.

qu/gri (dpa, afp)