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Mobilfunkgesellschaften unterliegen im Mehrwertsteuerstreit

7. September 2006
https://p.dw.com/p/95nN

Mobilfunkgesellschaften können von den Milliarden-Gebühren für die UMTS-Lizenzen wahrscheinlich keine Mehrwertsteuererstattung vom Staat fordern. Der den Europäischen Gerichtshof beratende Generalanwalt erklärte am Donnerstag in Luxemburg nach Angaben eines Sprechers, auf die von den Unternehmen bezahlten Gebühren entfalle keine Mehrwertsteuer. Das oberste EU-Gericht ist an die Empfehlungen der Generalanwälte zwar nicht gebunden, folgt ihnen aber meistens. Der verhandelte Fall betrifft konkret Großbritannien, dürfte aber auch Folgen für andere EU-Staaten haben.