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Mollath ist wieder frei

6. August 2013

Sein Fall hat viele Menschen in Deutschland bewegt: Seit 2006 saß Gustl Mollath in der Psychiatrie, weil er als gemeingefährlich galt. Nun setzte ihn das Oberlandesgericht Nürnberg auf freien Fuß, das Verfahren wird neu aufgerollt.

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In Begleitung von Freunden verließ Gustl Mollath am Dienstagabend die Psychiatrische Klinik in Bayreuth - in den Armen lediglich eine Topfpflanze. Er selbst zeigte sich überrascht von seiner Freilassung. Wie es für ihn nun weitergehe, könne er noch nicht sagen. "Ich muss mich jetzt erst einmal orientieren."

Mollath sieht sich als Justizopfer. Vor mehr als sieben Jahren war er als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden. Unter anderem soll er seine inzwischen von ihm geschiedene Ehefrau misshandelt haben, was der 56-Jährige immer bestritt. In dem Verfahren gegen ihn 2006 hatte Mollath auch über Schwarzgeldgeschäfte seiner als Bankberaterin arbeitenden Ex-Gattin berichtet - das Gericht bewertete das damals als paranoid. Mittlerweile steht fest, dass die Aussagen im Kern stimmen.

"Unechte Urkunde"
 
Die Nürnberger Richter begründeten ihre Entscheidung, Mollath auf freien Fuß zu setzen, nun mit Zweifeln am Attest einer Arztpraxis, die einst die Verletzungen seiner Frau dokumentiert hatte. Nach Angaben des Gerichts war sie im Juni 2002 gar nicht von ihrer Hausärztin selbst, sondern von deren Sohn untersucht worden, der als Assistent in der Praxis beschäftigt war.

Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts. Jetzt müsse ein faires und objektives Wiederaufnahmeverfahren gewährleistet werden, betonte Seehofer.

wa/gri (afp, dpa)