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Politik

Achteinhalb Jahre Haft für Mord in Kandel

3. September 2018

Im Fall des tödlichen Messerangriffs auf eine 15-Jährige in Kandel hat das Landgericht Landau den Ex-Freund des Mädchens nach Jugendstrafrecht verurteilt. Doch das Alter des Täters ist weiterhin unklar.

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Das Landgericht Landau
Das Landgericht LandauBild: picture-alliance/dpa/U. Anspach

Rund acht Monate nach dem tödlichen Messerangriff auf die 15-jährige Mia in Kandel hat das Landgericht Landau ihren Ex-Freund zu acht Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Die Richter befanden den mutmaßlich aus Afghanistan stammenden Abdul D. des Mordes und der Körperverletzung für schuldig, wie das Gericht mitteilte. 

In seinem Strafmaß lag das Gericht unter der von der Staatsanwaltschaft und den Nebenklägern geforderten Strafe. Diese hatten eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert, die Verteidigung sieben Jahre und sechs Monate wegen Totschlags. 

Die Tat kurz nach Weihnachten 2017 mitten in einem Supermarkt der kleinen Stadt in der Pfalz hatte bundesweit für großes Entsetzen gesorgt. Der Fall fachte außerdem die Diskussion um die Altersfeststellung von jungen Flüchtlingen neu an. 

Deutschland Demonstrationen der rechtspopulistischen Initiative «Kandel ist überall»
Nach der Tat kam es in Kandel zu rechten Kundgebungen...Bild: picture alliance/dpa/U. Deck

Abdul D. war nach seiner Ankunft in Deutschland als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling aufgenommen und betreut worden. Er gab sein Alter zunächst mit 15 Jahren an. Er ging in Kandel zur Schule, wo er auch Mia kennenlernte. Nach der Tat kamen Zweifel auf, ob er tatsächlich so jung ist. Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft kam zu dem Ergebnis, dass er zum Zeitpunkt der Tat mindestens 17 Jahre und sechs Monate alt war, wahrscheinlich aber schon 20 Jahre alt war. 

Verurteilt wurde er nun nach Jugendstrafrecht, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Landgericht Landau entschied sich dafür, im Zweifel für den Angeklagten den gesamten Prozess nach Jugendstrafrecht zu führen. Die Öffentlichkeit war daher von der Urteilsverkündung wie auch von den Verhandlungstagen zuvor ausgeschlossen. 

...und zu Demonstrationen gegen die rechten Aufmärsch
...und zu antirassistischen GegendemonstrationenBild: picture-alliance/dpa/U. Deck

Als Motiv für die Tat hatte die Staatsanwaltschaft Eifersucht und Rache angenommen. Sie ging davon aus, dass Abdul D. Mia bestrafen wollte, weil sie sich wenige Wochen vor der Tat von ihm getrennt hatte. Zwölf Tage vor der Tat hatte Mia zudem Anzeige gegen ihren Ex-Freund erstattet, es ging um Beleidigung, Nötigung, Bedrohung und Verletzung persönlicher Rechte. Zwei Tage später folgte eine Anzeige ihres Vaters gegen Abdul D. 

Infolge des Mordfalls kam es in dem 9.000-Einwohner-Ort Kandel in den vergangenen Monaten zu einer Reihe rechtsgerichteter Demonstrationen gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung, zu linken Gegendemonstrationen und Kundgebungen eines Bürgerbündnisses. 

stu/bru (dpa, epd)