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Kriminalität

Mordprozess um Autorennen in Berlin geplatzt

28. August 2018

Die Ku'damm-Raser waren schon zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof kassierte das Urteil und verlangte eine neue Verhandlung. Nun geht es bereits in die dritte Runde.

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Deutschland Mordprozess nach illegalem Autorennen geplatzt
Bild: picture-alliance/dpa/P. Zinken

Die Hauptverhandlung sei ausgesetzt, teilte das Berliner Landgericht mit. Damit war ein Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen drei Berufsrichter erfolgreich. Die Angeklagten sitzen zunächst weiter in Untersuchungshaft, wie das Gericht informierte. Auch in dem neuen Prozess wurde den Männern im Alter von 29 und 26 Jahren vorgeworfen, bei einem illegalen Autorennen in der Nacht zum 1. Februar 2016 mit bis zu 170 Stundenkilometern über den Kurfürstendamm gerast und dabei einen unbeteiligten 69-Jährigen totgefahren zu haben. Sie sollen seinen Tod billigend in Kauf genommen haben.

Tötungsvorsatz nicht ausreichend

Im Februar 2017 waren deutschlandweit zum ersten Mal in einem Raser-Fall lebenslange Haftstrafen wegen Mordes verhängt worden. Die beiden Angeklagten äußerten sich bislang nicht zu den Vorwürfen. Das Landgericht der Hauptstadt musste den Fall zum zweiten Mal verhandeln, nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) das erste Urteil wegen Mordes mit lebenslangen Freiheitsstrafen kassiert hatte. Die Richter sahen den Tötungsvorsatz als nicht ausreichend belegt an.

So sah es am Morgen des 1. Februar 2016 auf der Berliner Tauentzienstraße aus, in die der Kurfürstendamm mündet
So sah es am Morgen des 1. Februar 2016 auf der Berliner Tauentzienstraße aus, in die der Kurfürstendamm mündetBild: picture-alliance/dpa/B. Pedersen

Nun wird der Fall nochmals neu verhandelt werden müssen - vor einer anderen Strafkammer, wie eine Gerichtssprecherin erklärte. Die Verteidigung hatte direkt zum Auftakt der neuen Verhandlung moniert, für die Juristen stehe ein zweites Mordurteil schon zu Beginn fest.

"Besorgnis der Befangenheit" nicht ausgeschlossen

Eine andere Kammer des Gerichts kam nun zum Schluss, dass die "Besorgnis der Befangenheit" nicht ausgeschlossen werden könne. Es sei Richtern zwar erlaubt, sich im Vorfeld einer Hauptverhandlung beispielsweise bei Entscheidungen über Haftfragen zu äußern, ohne dass dies deren Unparteilichkeit in Frage stelle, erklärte das Gericht. "Im vorliegenden Fall ließen jedoch einzelne Formulierungen und Argumente in der Begründung des Haftfortdauerbeschlusses der Richter diesen Rückschluss ausnahmsweise zu", teilte das Gericht mit. Eine "tatsächliche Befangenheit" der Richter sei allerdings nicht gegeben, betonten die Kollegen in ihrer Entscheidung.

Wann die neue Hauptverhandlung beginnen kann, steht nach Gerichtsangaben noch nicht fest. Zunächst müsse eine zuständige Kammer bestimmt werden - voraussichtlich geschehe dies am Mittwoch, sagte eine Gerichtssprecherin. Sollte die Verteidigung nicht ohnehin einen entsprechenden Antrag stellen, könne es dann auch sein, dass die Kammer von Amts wegen prüfe, ob die Angeklagten in Untersuchungshaft bleiben.

sti/rb (dpa)