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Gesellschaft

Mutmaßlicher Wehrhahn-Bomber bestreitet die Tat

25. Januar 2018

In Düsseldorf hat das Verfahren um den Bombenanschlag am S-Bahnhof Wehrhahn im Jahr 2000 begonnen. Es ist ein Indizienprozess - der Angeklagte beteuert seine Unschuld.

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Düsseldorf - Anschlag in Wehrhahn
Bild: picture-alliance/dpa/M. Gerten

Knapp 18 Jahre nach dem Sprengstoffanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn hat der Prozess gegen den mutmaßlichen Attentäter begonnen. Der 51-jährige Ralf S. muss sich wegen Mordversuchs und Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion vor dem Düsseldorfer Landgericht verantworten. Der Mann hatte in der Nähe des Tatorts einen Militariahandel betrieben und war dort als Neonazi bekannt.

Der Anschlag vom 27. Juli 2000 hatte bundesweit Entsetzen und eine Debatte über rechte Gewalt ausgelöst. Bei der Explosion am Zugang zum S-Bahnhof Wehrhahn wurden zehn osteuropäische Sprachschüler verletzt. Die Mehrzahl der Opfer war jüdischen Glaubens. Eine damals 26-Jährige verlor bei dem Attentat ihr ungeborenes Kind.

Polizist warnte Verdächtigen vor möglichen Ermittlungen

Bei dem Anschlag war eine selbst gebastelte Rohrbombe, die in einer Plastiktüte am Geländer einer Fußgängerbrücke hing, per Fernzündung zur Detonation gebracht worden. Wären die 250 Gramm TNT-Sprengstoff nicht verunreinigt gewesen, hätte es Tote gegeben, sagte Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück.

Bereits nach der Tat war gegen den Angeklagten ermittelt worden, die Beweise reichten jedoch nicht für einen Haftbefehl. Der Angeklagte berichtete, er sei am Tattag in einem Tätowierstudio gewesen, mit dem Hund spazieren gegangen und zur Tatzeit wieder zu Hause gewesen. Gleich nach dem Anschlag habe ihn ein Polizist gewarnt: "Da rufen jede Menge Leute an und beschuldigen dich."

Angeklagter prahlte im Gefängnis vor Insassen

Als der ehemalige Bundeswehrsoldat Jahre später wegen eines anderen Vergehens eine Haftstrafe verbüßte, soll er vor einem Mithäftling mit der Tat geprahlt haben. Der Häftling informierte die Polizei, woraufhin der Fall im Jahr 2014 neu aufgerollt wurde. Anfang 2017 wurde der Beschuldigte verhaftet.

Bis Juli sind laut Gericht zunächst 37 Verhandlungstage angesetzt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten unter anderem versuchten Mord in zwölf Fällen vor. Das Motiv sei offenbar Fremdenhass gewesen. Die gut 250 Seiten starke Anklageschrift stützt sich auf die Aussagen von 96 Zeugen sowie Gutachten von Sachverständigen und sichergestellte Objekte. Eine wichtige Rolle spielten nach Angaben der Staatsanwaltschaft auch Aussagen des Beschuldigten in aufgezeichneten Telefonaten. Der Klage haben sich fünf der damals verletzten Menschen als Nebenkläger angeschlossen.

myk/mak (dpa, afp)