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Nach den Regionalwahlen in Russland: Opposition will klagen

15. März 2007

Oppositionsparteien konnten sich nur sehr eingeschränkt an den Regionalwahlen in Russland beteiligen. Die Kreml-treuen Parteien gewannen wie erwartet.

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Wahlplakat der Kreml-nahen Partei "Einiges Russland" in St. PetersburgBild: picture-alliance/dpa

Die Kreml-treue Partei "Einiges Russland" ist als klare Siegerin aus den Regionalwahlen vom 11. März hervorgegangen. Sie gewann die Mehrheit in 13 von 14 Regionen. Die erst im vergangenen Oktober gegründete Partei "Gerechtes Russland" siegte nur in der Region Stawropol. Gemeinsam erreichten die beiden Kreml-treuen Parteien mehr als Zweidrittel der Stimmen. Die meisten Stimmen unter den Oppositionsparteien konnten die Kommunisten und die "Liberaldemokratische Partei Russlands" auf sich verbuchen.

Andere Oppositionsparteien konnten an den Wahlen nur begrenzt teilnehmen. So schaffte die liberale Oppositionspartei "Union Rechter Kräfte" (SPS) in fünf der neun Regionen, in denen sie antrat, die Siebenprozenthürde. Zahlreiche kleine Parteien scheiterten an dieser Prozentklausel. Die liberale Oppositionspartei "Jabloko" scheiterte offenbar in allen 14 Regionen.

Zu den Regionalwahlen waren rund 31 Millionen Menschen aufgerufen, etwa ein Drittel der russischen Wahlberechtigten. Gewählt wurde unter anderem in Moskau und Sankt Petersburg. Die Wahlbeteiligung lag der Zentralen Wahlkommission zufolge bei etwa 39 Prozent.

Opposition kündigt Klage gegen Wahlrecht an

Die Regionalwahlen waren die ersten nach der umstrittenen Änderung des Wahlrechts. Erstmals galt in allen Regionen die von fünf auf sieben Prozent angehobene Hürde für den Einzug in die Parlamente. Die SPS hat inzwischen eine Klage vor dem Verfassungsgericht gegen mehrere Bestimmungen im föderalen und regionalen Wahlrecht angekündigt. Der Führer der SPS, Nikita Belych erklärte: "Wir protestieren gegen die Bestimmungen, die der Verfassung widersprechen und die dazu genutzt werden, die oppositionellen Parteien von einer Teilnahme an Wahlen absichtlich fernzuhalten." Dem Politiker zufolge verletzen die Regelungen das Recht der Bürger auf freie Wahl. Belych wies darauf hin, dass diese Bestimmungen auch bei der Wahl zur Staatsduma angewandt werden können.

Auch die Führung der Partei "Jabloko" erklärte, gegen die neuen Regelungen im Wahlrecht klagen zu wollen. Die Partei "Jabloko" konnte an den Wahlen in neun Regionen nicht teilnehmen. In Sankt Petersburg wurde die Partei von den Wahlen ausgeschlossen, nachdem die Behörden eine für die Teilnahme notwendige Unterschriftenliste für ungültig erklärt hatten. "Jabloko" weist die Vorwürfe zurück. Der Petersburger Verband der Partei "Jabloko" klagt bereits vor Gericht gegen die Wahl-Kaution, die sich auf mehrere Millionen Dollar beläuft und für eine Teilnahme an Wahlen zwingend ist. "Für eine Oppositionspartei, die nicht die finanzielle Unterstützung der Regierung genießt, ist eine solche Summe zu hoch", teilte die Führung der Partei "Jabloko" mit.

Wahlkommission neu besetzt

Der Urnengang in den Regionen galt als Generalprobe für die im Dezember dieses Jahres anstehenden Wahlen zur Staatsduma sowie die Präsidentschaftswahlen 2008. Diese wird eine neue Wahlkommission überwachen, da die Amtszeit der bisherigen Kommission, die im März 2003 gebildet wurde, abläuft.

Am 13. März entließ Präsident Wladimir Putin überraschend den langjährigen Leiter der Wahlkommission, Aleksandr Weschnjakow. Er befindet sich nicht mehr unter den fünf Vertretern, die für die Zentrale Wahlkommission vom Präsidenten ernannt werden. Weschnjakow gehörte der Zentralen Wahlkommission 13 Jahre an und stand ihr die vergangenen acht Jahre vor. Er setzte für Putin alle umstrittenen Änderungen des Parteiengesetzes und des Wahlrechts durch. In den vergangenen Monaten äußerte er jedoch auch verhaltene Kritik an einzelnen Maßnahmen. Die liberalen Oppositionsparteien warfen ihm undemokratisches Vorgehen vor. Kreml-Kritiker gehen davon aus, dass er wegen mangelnder Loyalität zur russischen Führung abgesetzt wird.

Zuvor hatten die Abgeordneten der Staatsduma und die Senatoren jeweils fünf eigene Vertreter in die Zentralen Wahlkommission entsandt. Somit ist die Besetzung der Zentralen Wahlkommission abgeschlossen. Neun von 15 Mitgliedern der alten Zentralen Wahlkommission behalten auch in der neuen ihren Posten.

DW-WORLD.DE/Russisch, DW-RADIO/Russisch, 14.3.2007, Fokus Ost-Südost