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Neue Regeln für NGOs in Tadschikistan

3. Mai 2007

Das tadschikische Parlament hat das Gesetz zur Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen nach der Kritik von Menschenrechtlern korrigiert. Nun sehen Experten vor allem für inländische NGOs noch Nachteile.

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Tadschikistan vereinfacht staatliche Registrierung

Die in Tadschikistan tätigen Vertretungen ausländischer Nichtregierungsorganisationen sind von der Pflicht befreit worden, bei der Registrierung einen Antrag beim Außenministerium des Landes einzureichen. Eine entsprechende Änderung zum Gesetz "Über gesellschaftliche Vereinigungen" verabschiedeten die Abgeordneten des tadschikischen Parlaments am 25. April. Erst vor zwei Monaten hatten die Parlamentarier ein neues Gesetz beschlossen, das die Tätigkeit von Nichtregierungsorganisationen regelt. Das Gesetz hatte allerdings heftige Kritik seitens in- und ausländischer Experten sowie Diplomaten hervorgerufen.

Die Abgeordneten verlängerten zudem die Frist für die Neuregistrierung von NGOs, die bis zum 1. September ihre Arbeit in Einklang mit dem neuen Gesetz bringen sollten. Jetzt haben die NGOs für das Registrierungsverfahren bis zum Januar nächsten Jahres Zeit.

Kein doppeltes Verfahren mehr

Menschenrechtlern zufolge sind im neuen Gesetz die Formen der gesellschaftlichen Vereinigungen eingeschränkt worden. Auch wurde die Beteiligung ausländischer Bürger beschränkt. Ferner wurden den Behörden zu weite Vollmachten bei der Kontrolle der Tätigkeit von NGOs eingeräumt. Insbesondere sollten ausländische Organisationen vor einer Registrierung durch das Justizministerium auch einen Antrag beim Außenministerium stellen, was nach Meinung von Experten ein doppeltes Verfahren darstellte. Jetzt brauchen sie für die Registrierung im Justizministerium keine Zustimmung des Außenministeriums mehr. Das Verfahren der Akkreditierung im Außenministerium stellt jetzt nur noch eine Benachrichtigung dar.

Der Vorsitzende des zuständigen Parlamentsausschusses Asomiddin Saidow sagte in diesem Zusammenhang: "Jetzt werden entsprechend dem verabschiedeten Gesetz alle ausländischen Nichtregierungsorganisationen und alle nicht kommerziellen Gesellschaften nur noch im tadschikischen Justizministerium eine Registrierung durchlaufen, und ihre juristischen Personen werden im Außenministerium eine Akkreditierung bekommen. Das ist ein allgemein übliches Verfahren, an das man sich in allen Ländern hält."

Inländische NGOs weiter benachteiligt

Saidow zufolge kam der Vorschlag, den Gesetzentwurf zu korrigieren, von der Regierung, als der Entwurf bereits dem Oberhaus zur Bestätigung vorlag. Deswegen hatten die Abgeordneten den Entwurf überarbeiten lassen. Der Führer der Partei der islamischen Wiedergeburt, der Abgeordnete Muhiddin Kabiri, weist darauf hin, dass die Änderungen nicht die Tätigkeit inländischer Nichtregierungsorganisationen betreffen. Nach Kabiris Meinung werden die Änderungen keinen wesentlichen Einfluss auf die Arbeit der inländischen NGOs haben.

"Die internationalen Nichtregierungsorganisationen hatten eine mächtige Lobby - Botschaften und andere in Tadschikistan tätige internationale Organisationen. Und sie konnten ihre Interessen bei der Regierung und im Parlament des Landes durchsetzen. Leider gibt es keine Lobby, die die Interessen der inländischen NGOs verteidigen könnte. Uns lag ein Brief von nur einer NGO, der "Gesellschaft und Recht" vor, die das Gesetz beurteilte. Von den mehr als 3000 NGOs hat sich keine für das Gesetz interessiert, als ob das Gesetz deren Tätigkeit nicht betreffe. Und deswegen haben wir heute das neue Gesetz, das die Tätigkeit gesellschaftlicher Organisationen regelt und insgesamt die Bedingungen verschlechtert."

Nigora Buchari-sade, Duschanbe
DW-RADIO/Zentralasien, 26.4.2007, Fokus Ost-Südost