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Neues Druckmittel gegen gesellschaftliche Organisationen in Belarus

22. September 2005

In Belarus bedürfen nun gesellschaftliche Bewegungen, Parteien-Bündnisse, Berufsverbände und Bürgerinitiativen einer neuen staatlichen Zulassung. Das Justizministerium will prüfen, ob sie politische Ziele verfolgen.

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Politisches Engagement gegen Lukaschenko ist nicht gern gesehenBild: AP

Der vom belarussischen Justizminister Wiktor Golowanow unterzeichnete Beschluss betrifft Bündnisse politischer Parteien, Berufsverbände sowie Bewegungen und Initiativen, die Bürger oder juristische Personen vereinen. Gemäß dem Dokument können alle diese Vereinigungen als solche betrachtet werden, die politische Ziele verfolgen. Laut Justizministerium genügt es, eine Veranstaltung politischen Charakters durchzuführen. Das Justizministerium kann zudem eine Vereinigung als politisch bezeichnen, wenn ihnen Politiker oder deren Anhänger als Mitglieder angehören. Deswegen dürfen solche Vereinigungen nun erst nach einer staatlichen Registrierung aktiv werden.

„Furcht vor Regime-Gegnern“

Die belarussischen Behörden stellen nicht zum ersten Mal gesellschaftlichen Organisationen oder Bündnissen politischer Parteien Hindernisse in den Weg. Das betonte unter anderem der Vorsitzende der belarussischen Vereinigten Bürgerpartei, Anatolij Lebedko in einem Gespräch mit der Deutschen Welle. Er sagte ferner: „Es wundert doch niemanden mehr, dass die Staatsmacht Subjekten des politischen Lebens die Betätigung erschwert. Sie fürchtet die Konsolidierung der Gegner des Regimes vor dem bevorstehenden Wahlkampf.“

Beispiel Präsidentschaftswahlen

Belarussischen Nichtregierungsorganisationen entstehen rechtliche Probleme immer vor wichtigen politischen Ereignissen – vor Wahlen und Volksbefragungen. 2001, als die letzten Präsidentschaftswahlen stattfanden, wurde eine ganze Reihe von Nichtregierungsorganisationen aufgelöst oder verboten. Opfer wurden vor allem diejenigen, die sich mit der unabhängigen Wahlbeobachtung befassten. Gleichzeitig wurde auch die Zulassung neuer gesellschaftlicher Organisationen gestoppt. Entgegen des Gesetzes, das für die Zulassung eine Frist von einem Monat vorsieht, wurden die Anträge über ein Jahr lang geprüft. In der Regel wurden die Anträge abgelehnt. Versuche, die Entscheidungen der Behörden vor Gericht anzufechten, endeten meist ohne Erfolg.

Immer weniger NGOs

Jurij Tschausow, Jurist der belarussischen Organisation Vereinigung der Nichtregierungsorganisationen, die vom Justizministerium keine Zulassung erhielt, sagte der Deutschen Welle: „Mit jedem Jahr nimmt die Anzahl der Organisationen um etwa 100 ab. Man kann nicht sagen, dass die Zulassung gesellschaftlicher Organisationen gestoppt ist, aber das Justizministerium genehmigt nur sechs Prozent der Anträge.“ Tschausow unterstrich, heute bestünden in Belarus pro Kopf am wenigsten Nichtregierungsorganisationen in Europa.

Bisherige Lösung entfällt

In dieser Situation blieb den Bürgern bisher nichts anderes übrig, als ihre Organisationen eine Bürgerinitiative oder gesellschaftspolitische Bewegung zu nennen. Deswegen kann der jüngste Beschluss des Justizministeriums das schon heute dürftige gesellschaftliche Leben in Belarus jetzt ganz paralysieren. Lebedko, Führer der Vereinigten Bürgerpartei, die der Oppositionskoalition Fünf Plus angehört, bleibt dennoch optimistisch: „Das Wichtigste ist, dass aufrechterhalten wird, dass die meisten Menschen heute Veränderungen wollen und dass die meisten Menschen nicht für Lukaschenko stimmen wollen.“

Irina Makowezkaja, Minsk

DW-RADIO/Russisch, 20.9.2005, Fokus Ost-Südost