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Grenzkriminalität soll weniger werden

15. Mai 2014

Ein neues Polizeiabkommen zwischen Deutschland und Polen soll den Kampf gegen die Grenzkriminalität verbessern. Ein ähnliches Abkommen mit Tschechien soll im nächsten Jahr kommen.

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Ein deutscher und ein polnischer Polizist vor einem Auto (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die Zusammenarbeit zwischen den Polizei- und Zollbehörden werde erweitert und auf eine verbesserte Rechtsgrundlage gestellt, erklärte Bundesinnenminister Thomas de Maizière nach Unterzeichnung des Abkommens mit dem polnischen Innenminister Bartlomiej Sienkiewwicz in Zgorzelec, der polnischen Nachbarstadt von Görlitz. Ziel sei es, "mehr Sicherheit für die Bürger, insbesondere in den Grenzregionen" zu erreichen.

Den Grenzregionen in Deutschland machen vor allem Autodiebstähle und Einbrüche zu schaffen. Oft stecken dahinter international agierende Banden. Künftig werden unter anderem die Befugnisse der Polizisten im jeweils anderen Land erweitert, etwa bei gemeinsamen Streifen. Vorgesehen sind demnach auch gemeinsame grenzüberschreitende Observationen und Ermittlungsgruppen. Die verstärkte Zusammenarbeit wird laut Bundesinnenministerium aber auch bei sogenannten Großlagen wie Fußballspielen oder Gipfeltreffen angestrebt.

Wirksamere Bekämpfung von Kriminalität

Thomas de Maizière & Bartlomiej Sienkiewicz
Thomas de Maizière und Bartlomiej Sienkiewicz unterzeichneten das AbkommenBild: picture-alliance/dpa

Das Abkommen werde "dazu beitragen, dass die grenzüberschreitende Kriminalität in Zukunft noch wirksamer bekämpft wird", erklärte de Maizière. Dem Sender MDR Info sagte de Maizière, in dem Abkommen seien unter anderem gemeinsame Observationen und Ermittlungsgruppen vorgesehen. Eine verstärkte Zusammenarbeit werde bei sogenannten Großlagen wie Fußballspielen oder Gipfeltreffen angestrebt. Für Anfang 2015 kündigte er ein ähnliches Polizeiabkommen mit Tschechien an.

Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Stephan Mayer, erwartet durch das neue Abkommen einen "Gewinn an Sicherheit". "Ob der Autodieb von einem polnischen oder deutschen Polizisten gestellt wird, ist nicht entscheidend", erklärte er. Wichtig sei, dass er gefasst und seine Straftat von der Justiz geahndet werde.

Bislang regelte der deutsch-polnische Polizeivertrag aus dem Jahr 2002, der noch aus der Zeit vor dem Beitritt Polens zur Europäischen Union stammt, die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden.

cr / pg (dpa, afp)