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Experten begrüßen Neuwahl in Österreich

Christian Bartlau, Wien1. Juli 2016

Die Wiederholung der Stichwahl zum österreichischen Bundespräsidenten stärkt das Vertrauen in die Demokratie, sind sich Verfassungsrechtler einig. Die vielen Fehler bei der Stimmauszählung machen sie fassungslos.

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Österreich Verfassungsrichter setzen Hut ab (Foto: picture alliance/dpa/L. Niesner)
Bild: picture alliance/dpa/L. Niesner

"Das Ausmaß hat mich total überrascht", sagt der österreichische Verfassungsrechtler Heinz Mayer im Gespräch mit der Deutschen Welle. Die Verhandlungen vor dem Verfassungsgericht hatten immer neue Verfehlungen zutage gebracht. Der ehemalige Rechtsprofessor an der Universität Wien begrüßt das strenge Urteil der Richter deswegen ausdrücklich: "Sie haben das Vertrauen in die Demokratie gestärkt: Mit einer klaren Haltung und einer entschlossenen Entscheidung."

Punkt 12 Uhr hatte Gerhart Holzinger zum wichtigsten Urteil seiner Karriere ausgeholt. Der Präsident des österreichischen Verfassungsgerichtshofes, auf den Schultern einen Hermelin, sprach die Worte, die Österreich eine dritte Runde im so umkämpften Präsidentschaftswahlkampf bescheren: "Das Verfahren des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl vom 22. Mai 2016 wird ab der Kundmachung der Bundeswahlbehörde vom 2. Mai 2016 aufgehoben."

In 14 von 20 untersuchten Bezirken stellte das Gericht Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl fest, rund 77.000 Stimmen waren betroffen. Der Vorsprung des Grünen Alexander van der Bellen vor dem Rechtspopulisten Norbert Hofer hatte nur 30.863 Stimmen betragen, die Richter konnten also nicht ausschließen, dass das gesamte Wahlergebnis verfälscht wurde.

Österreich Präsidenten-Wahl 2016 Säulendiagramm (Foto: Bernd Riegert, DW )
Das Ergebnis der Stichwahl im Mai war knapp. Das Bild entstand noch vor der Auszählung aller StimmenBild: DW/B. Riegert

Wahlvorschriften wurden verletzt

In seiner Begründung erklärte der Oberste Richter Holzinger, es seien zwar keine Hinweise auf Manipulation gefunden worden - wohl aber viele Missstände, die schon für sich gesehen zu einer Wahlwiederholung geführt hätten: So erachtet das Verfassungsgericht die Praxis als rechtswidrig, erste Teilergebnisse schon vor der offiziellen Bekanntgabe an Journalisten weiterzureichen. Am Wahltag hatten erste Zahlen schon weit vor der Schließung der Wahllokale um 17 Uhr in den sozialen Medien die Runde gemacht. "Das verstößt gegen die Freiheit der Wahl", sagte Holzinger. Schwerer wiegen die Versäumnisse bei der Stimmauszählung: Wahlkarten wurden zu früh sortiert und ausgezählt, teilweise sogar in Abwesenheit der Wahlbeisitzer, die in einigen Fällen trotzdem den ordnungsgemäßen Ablauf protokollierten.

"Diese maßlose Ignoranz der Wahlleiter gegenüber den Regeln, das war für mich undenkbar", sagt Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Sein Kollege Klaus Poier von der Universität Graz nennt es im Gespräch mit der Deutschen Welle "eine frustrierende Wahrnehmung, dass in einem solch großen Ausmaß Wahlvorschriften verletzt wurden." Beide Verfassungsrechtler loben die Antwort des Verfassungsgerichts. "So ist der Demokratie ein besserer Dienst erwiesen worden, als wenn die Richter gesagt hätten: Das waren nur Schlampereien", sagt Klaus Poier. Er erinnert an einen ähnlichen Fall aus den USA: Da stoppte das Höchste Gericht im Jahr 2000 nach Berichten über Unregelmäßigkeiten bei der Wahl zwischen George Bush und Al Gore kurzerhand die Nachzählung umstrittener Stimmen. "Dagegen ist dieses Urteil jetzt viel besser."

Norbert Hofer (Foto: picture alliance/dpa/L. Niesner)
Strahlender Sieger? Norbert Hofers Partei hatte die Klage eingereichtBild: picture alliance/dpa/L. Niesner

Hofer wird zum Drittel-Präsidenten

Mit der Entscheidung der Verfassungsrichter bleibt der Sitz des Bundespräsidenten in der Hofburg ab dem 8. Juli erst einmal leer - dann endet die Amtszeit des scheidenden Präsidenten Heinz Fischer. Seine Geschäfte werden kommissarisch von einem Dreierkonsortium übernommen. Pikanterweise macht das den FPÖ-Kandidaten Norbert Hofer zu einer Art Drittel-Präsident. Das Gespann besteht aus den Nationalratspräsidenten Doris Bures (SPÖ), Karlheinz Kopf (ÖVP) - und eben Hofer. Der kündigte schon an, nicht auf sein Amt verzichten zu wollen: "Ich werde beweisen, dass ich überparteilich auftrete."

Den Termin für die Wiederholung der Stichwahl legt die Bundesregierung fest. Eine Frist gibt es nicht, allerdings dauert allein die Bereitstellung der Wahlkarten elf Wochen. Realistisch scheint eine Neuwahl Ende September oder Anfang Oktober. Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) rechnet in der nächsten Woche mit einer Entscheidung. Das Urteil will er ab sofort umsetzen, das heißt auch: Es gibt schon bei der Wahlwiederholung kein vorläufiges Ergebnis mehr am Sonntagabend, Resultate sollen erst nach Auszählung aller Stimmen bekanntgegeben werden.

Alexander Van der Bellen vor Mikro (Foto picture alliance/dpa/L. Niesner)
Doch nicht Bundespräsident: Alexander van der Bellen muss erneut Wahlkampf machenBild: picture alliance/dpa/L. Niesner

Vorteil für die FPÖ?

Sowohl Alexander van der Bellen als auch Norbert Hofer beeilten sich, das Gericht für die Entscheidung zu loben. "Ich respektiere die Entscheidung, das ist klar", sagte van der Bellen. "Ich beabsichtige, auch die Wahlwiederholung zu gewinnen." Sein Kontrahent Norbert Hofer sagte, er habe schon wieder "richtig Lust auf Wahlkampf."

Seine Partei hatte die Klage am Verfassungsgerichtshof eingereicht, ihr Anwalt Dieter Böhmdorfer sieht das als klaren Imagegewinn: "Die FPÖ ist jetzt der erfolgreiche Wahlanfechter, der dazu auffordert, Ordnung zu machen, wo Schlamperei geherrscht hat." Ein Vorteil für die Nachwahl? Ja, sagt Verfassungsrechtler Heinz Mayer. "Sie können jetzt die Garanten des Rechtsstaates spielen." Sein Kollege Klaus Poier ist sich da nicht so sicher: "Das ist eine nachvollziehbare politische Rhetorik, aber die Leute können das gut einschätzen. Es wurden ja keinerlei Manipulationen nachgewiesen."