1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Gesellschaft

Amazon muss nicht telefonieren

Marko Langer
10. Juli 2019

Telefonieren ist out. Manche erschrecken sich schon, wenn es klingelt. Ob es in der Zentrale des Online-Händlers Amazon überhaupt Telefone gibt? Verbraucherschützer finden das nicht gut - was aber leider nichts hilft.

https://p.dw.com/p/3LqbO
Amazon Logo
Bild: Getty Image/L. Bonaventure

Über die folgenden Zeilen werden sich viele Leser aufregen. Sie müssen jetzt ganz tapfer sein. Denn: Online-Händler wie der US-Riese Amazon müssen für Verbraucher nicht unbedingt per Telefon erreichbar sein. Das hat jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Die Leute von Amazon müssen allerdings ein Kommunikationsmittel bereitstellen, über das sie schnell kontaktierbar sind und effizient kommunizieren können, wie es in der Rechtssache C-649/17 heißt.

Dass es Menschen gibt, die bevorzugt telefonieren und sich bei Beschwerden oder Nachfragen gerne auch einmal mündlich austauschen, hat dabei weder die Juristen bei Amazon noch die EuGH-Richter besonders erschüttert.

"Ruf mich an, wenn Du Zeit hast, ruf an" (alter Schlagertext) 

Hintergrund der Entscheidung war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen den US-Riesen in Deutschland. Die Verbraucherschützer bemängelten, dass der Händler nicht ausreichend über Erreichbarkeiten per Telefon informiert habe, eine Fax-Nummer werde gar nicht angegeben. Fax-Nummer, auch so eine Sache nur für die Älteren unter uns ...

Deutschland Online-Handel Retouren | Zustellbasis DHL in Norderstedt
Amazon-Pakete in der ZustellungBild: picture-alliance/dpa/B. Marks

Die obersten Richter in der Europäischen Union erklärten nun, dass Unternehmen nicht verpflichtet seien, einen Telefonanschluss oder ein E-Mail-Konto neu einzurichten, damit Verbraucher stets mit ihnen in Kontakt treten könnten. Firmen könnten auch andere Wege nutzen, etwa elektronische Kontaktformulare, Internet-Chats oder ein Rückrufsystem. Die Informationen dazu müssten Kunden aber klar und verständlich zugänglich gemacht werden.

So weit, so schlecht. Nehmen wir einmal den Fall von Oma. Dass unsere Oma sich vielleicht auch gerne einmal etwas bei Amazon bestellt, einem Internet-Chat - nun, ja - aber eher distanziert gegenübersteht, hat bei der Entscheidung der Europa-Juristen keine Rolle gespielt. Vielleicht kann unserer Oma ja dann der jeweilige Enkel helfen. Wobei ... den bekommt man ja auch nie an die Strippe. 

Für alle anderen Kunden halten wir fest: Herr Amazon muss nicht telefonieren! Aber der Herr Amazon heißt ja ohnehin Jeff Bezos, und seine Handy-Nummer haben wir gerade nicht zur Hand. Tut uns sehr leid!