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Politik

Pakistans Ex-Präsident Musharraf freigesprochen

13. Januar 2020

Das Todesurteil gegen Pakistans ehemaligen Staatschef ist aufgehoben worden. Das Sondergericht, das Pervez Musharraf wegen Hochverrats verurteilt hatte, sei verfassungswidrig, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

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Pakistan Ex-Präsident Pervez Musharraf
Bild: picture-alliance/dpa

"Die Klageerhebung, die Zusammensetzung des Gerichts, die Auswahl der Ankläger sind illegal", sagte der zuständige Staatsanwalt der Nachrichtenagentur AFP. Damit ist das Todesurteil nichtig.

Musharraf war im Dezember in Abwesenheit von einem Sondergericht in Islamabad wegen Hochverrats zum Tode verurteilt worden, weil er als Präsident 2007 den Ausnahmezustand verhängt hatte. Das pakistanische Militär kritisierte das Urteil damals scharf. Ein ehemaliger Armeechef und Präsident, der dem Land mehr als 40 Jahre gedient und Kriege zu dessen Verteidigung geführt habe, könne "sicher niemals ein Verräter sein", sagte ein Militärsprecher nach der Verkündung des Todesurteils.

Musharraf war von 2001 bis 2008 Präsident Pakistans. Er hatte im Oktober 1999 den damaligen Premierminister Nawaz Sharif mit einem unblutigen Militärputsch abgesetzt und selbst die Macht übernommen. Mit den Jahren mehrten sich jedoch die Konflikte mit Justiz und Opposition. Im Zuge der Krise setzte er im November 2007 die Verfassung außer Kraft, löste das Parlament auf und entließ die obersten Richter.

Leben im Exil

Letztlich lösten diese Schritte eine Protestwelle aus, die ihn im August 2008 zum Rücktritt zwang. Nach seiner Absetzung ging Musharraf mehrere Jahre ins Exil, kehrte im März 2013 aber zurück, um bei der Parlamentswahl anzutreten. Ihm wurde jedoch eine Kandidatur untersagt. Zudem wurde ein Ausreiseverbot gegen ihn verhängt. Nach dessen Aufhebung setzte er sich 2016 nach Dubai ab.

Mit dem Urteil gegen Musharraf wurde erstmals in Pakistan ein ehemaliger Armeeführer zum Tode verurteilt. Das Militär hat in dem Land großen politischen Einfluss, Militärangehörige können sich in der Regel der Strafverfolgung entziehen. 

cgn/uh (afp, dpa)