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Glaube

Papst erlässt Meldepflicht für Missbrauch

9. Mai 2019

Katholische Priester und andere Mitglieder des Klerus müssen ab Juni jeden Verdacht eines sexuellen Missbrauchs und einer versuchten Vertuschung eines Missbrauchs melden. Das hat Papst Franziskus angeordnet.

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Papst Franziskus
Bild: picture-alliance/dpa/S. Spaziani

Papst Franziskus hat neue Regeln für den Umgang mit Fällen von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche erlassen. In einem Dekret, das im Vatikan veröffentlicht wurde, verpflichtet das Kirchenoberhaupt sämtliche Diözesen zur Einrichtung von Meldestellen. Priester und Ordensmitglieder müssen künftig jeden Verdachtsfall dem zuständigen Bischof oder der jeweils zuständigen kirchlichen Instanz melden. Die Bestimmungen treten am 1. Juni in Kraft.

Das Dekret gilt für alle Formen des sexuellen Missbrauchs durch Kleriker und Ordensleute. Darunter fallen sexuelle Handlungen "unter Gewalt oder Drohung oder durch Amtsmissbrauch", sexuelle Handlungen mit Minderjährigen oder einer schutzbedürftigen Person und Herstellung, Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie. Solche Straftaten müssen in Zukunft gemeldet und untersucht werden.

Vorgehen gegen Vertuschung

Zudem stellt das Dekret auch die Vertuschung von Missbrauchsfällen unter Strafe. Der Erlass wird mit dem Sechsten Gebot in der Bibel begründet, das Ehebruch untersagt. Das Dokument verfügt auch, dass kirchliche Autoritäten Betroffenen und ihren Familien "mit Würde und Respekt" begegnen müssen. Ihnen soll künftig medizinische, therapeutische und psychologische Betreuung angeboten werden.

Außerdem regelt der Papst per Dekret, wie zu verfahren ist, wenn leitende Geistliche, Ordensobere, Bischöfe oder Kardinäle des Missbrauchs oder der Vertuschung beschuldigt werden. Bei Vorwürfen gegen Bischöfe sind künftig zunächst die ihnen übergeordneten Bischöfe für Ermittlungen zuständig. Nach Abschluss der Ermittlungen müssen alle Akten an die Glaubenskongregation im Vatikan übergeben werden, die dann ein Verfahren einleitet. Der Papst betont in dem Erlass, dass auch Laien mit spezifischen Kompetenzen in die Ermittlungen einbezogen werden können.

Konsequenz aus Missbrauchs-Gipfel

Untersuchungen gegen Bischöfe müssen dem Erlass zufolge innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein. Binnen eines Monats nach Erhalt der ersten Meldung ist der Vatikan über den Stand der Ermittlungen zu informieren. Das Dekret wurde als "Motu proprio" mit dem Titel "Ihr seid das Licht der Welt" in sieben Sprachen veröffentlicht. Es folgt auf den im Februar abgehaltenen Missbrauchs-Gipfel im Vatikan, zu dem der Papst alle Vorsitzenden der Bischofskonferenzen weltweit eingeladen hatte. Der Vatikan stellte die neuen Normen nun als weiteres Ergebnis des sogenannten Missbrauchs-Gipfel vor. Die Verschärfung der Kirchenrechtsnormen bei Fällen von sexuellem Missbrauch durch Geistliche war unter anderem von Opferverbänden, Politikern und zahlreichen Bischöfen der Weltkirche gefordert worden. 

Die katholische Kirche wird seit Jahren von Missbrauchsskandalen erschüttert. Ende März hatte der Papst bereits ein umfassendes Gesetz für den Vatikan erlassen. Es verpflichtet bereits jeden Mitarbeiter des Vatikanstaats und der Kirchenverwaltung, der von einem Missbrauchsfall erfährt, diesen sofort zu melden. 

Unberührt von der Neuregelung bleiben eine Meldepflicht aufgrund staatlicher Gesetze und bestehende Kooperationen zwischen Kirche und Behörden. Bisher geltende kirchliche Strafen werden nicht verschärft. Das Beichtgeheimnis bleibt von den neuen Normen unberührt, aber das bisher für Missbrauchsverfahren generell geltende "päpstliche Geheimnis" wird in einem zentralen Punkt aufgehoben. In dem neuen Gesetz heißt es dazu: "Wer eine Meldung erstattet, dem kann kein Schweigegebot hinsichtlich des Inhalts auferlegt werden." 

kle/hk (afp, dpa, epd, kna)