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Parlamentsauflösung in Kairo war rechtmäßig

22. September 2012

Das Oberste Verfassungsgericht hat das Parlament in Ägypten zu Recht für aufgelöst erklärt. Dies entschied nun ein andere Kammer, das Oberste Verwaltungsgericht. Die Berufung eines Ex-Abgeordneten wurde zurückgewiesen.

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Das Parlament bestehe seit dem Urteilsspruch des Verfassungsgerichts vom 14. Juni, der die Auflösung der Volksvertretung festgestellt habe, nicht mehr legal, urteilte das Oberste Verwaltungsgericht in Kairo. Keine Instanz der Justiz könne ein Verfassungsgerichtsurteil in Frage stellen. Parlaments-Neuwahlen müssen nach ägyptischem Recht zwei Monate nach der Annahme einer neuen Verfassung stattfinden. Seit Juli arbeitet eine Kommission daran. In spätestens sechs Monaten muss deren Arbeit abgeschlossen sein.

Militärrat übernahm Kontrolle

Bei den Parlamentswahlen zwischen Ende November und Januar hatte die Partei der Muslimbrüder die Hälfte der Mandate errungen. Die Salafisten wurden mit rund einem Viertel der Sitze zweitstärkste Kraft. Mitte Juni erklärte das Verfassungsgericht das Wahlgesetz für die Parlamentswahl jedoch in weiten Teilen für ungültig, woraufhin der Militärrat das Parlament auflöste und selbst die Kontrolle über die Gesetzgebung übernahm.

Der im Juni zum Sieger der Präsidentenwahl gekürte frühere Muslimbruder Mohammed Mursi setzte das Parlament Anfang Juli per Dekret wieder ein. Zwei Tage später hob das Verfassungsgericht diesen Erlass jedoch wieder auf. Mursi respektierte daraufhin das Verfassungsgerichtsurteil.

Ägyptens Präsident Mohamed Mursi. Foto: Reuters
Der ägyptische Präsident Mohamed MursiBild: Reuters

ml/gd (dapd/afp)