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PKK-Unterstützerin scheitert vor Gericht

27. Januar 2011

Die Richter wiesen die Klage einer Türkin ab, die gegen ein in Deutschland gegen sie ergangenes Urteil vorgegangen war. Sie hatte die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK unter anderem mit Spenden unterstützt.

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Zuschauer im Gerichtssaal des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Archivbild: DW)
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in StraßburgBild: DW

Die Verurteilung der Frau im Jahr 2003 stelle keinen Verstoß gegen die Meinungsfreiheit dar, entschieden die Straßburger Richter am Donnerstag (27.01.2011). Die deutsche Justiz habe daher im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention gehandelt.

Die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) war in Deutschland 1993 verboten worden. Die heute 39-Jährige hatte schriftlich erklärt, dass sie das Verbot nicht respektieren werde, und eine entsprechende Unterschriftenaktion organisiert. Zusätzlich unterstützte sie die Organisation mit Spenden. Die Klägerin wurde wegen ihrer Aktivitäten zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil, eine Verfassungsbeschwerde wurde abgewiesen.

Auch der Menschenrechtsgerichtshof entschied, die deutschen Urteile seien verhältnismäßig gewesen. Sie hätten zudem der Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung gedient. Das Urteil sei ergangen, weil die Erklärung als Missachtung des PKK-Verbots interpretiert werden müsse. Das Verbot einer Organisation werde aber wirkungslos, wenn deren Mitglieder ihre Aktivitäten ohne Einschränkungen fortsetzen könnten. Anders wäre es gewesen, wenn die Klägerin sich auf die Forderung nach einer Aufhebung des PKK-Verbots beschränkt hätte. Eine solche Forderung sei vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Dies hätten aber auch die deutschen Gerichte festgestellt.

Immer mehr Klagen vor dem Menschenrechtsgerichtshof

Archiv Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (Quelle: DW)
Die Beschwerden füllen ganze RegaleBild: DW

Die Klage vor dem Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg ist kein Einzelfall. Inzwischen sprechen Beobachter von einer regelrechten Klagewelle. Nach Angaben des Präsidenten des Gerichts, Jean-Paul Costa, gingen im vergangenen Jahr mehr als 61.000 neue Beschwerden ein - das waren sieben Prozent mehr als im Jahr 2009. Damit sei der Berg der anhängigen Fälle um 17 Prozent auf fast 140.000 angewachsen, erläuterte der Franzose vor Journalisten. Insgesamt habe der Gerichtshof im vergangenen Jahr fast 1500 Urteile gefällt.

Deutschland wurde 26 Mal wegen Grundrechtsverletzungen gerügt. Für Aufsehen sorgte vor allem die Verurteilung der Bundesrepublik wegen nachträglich verhängter oder verlängerter Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher. Sie verpflichtet den deutschen Gesetzgeber, die diesbezüglichen Vorschriften zu überprüfen.

Die meisten Klagen kommen aus Russland

Die mit Abstand am meisten Klagen kamen auch 2010 aus Russland: Mehr als 14.300 Bürger beschwerten sich in Straßburg über Grundrechtsverletzungen durch Moskau. Damit sind nun rund 40.000 Klagen gegen Russland anhängig. Im vergangenen Jahr verurteilte der Straßburger Gerichtshof Moskau 217 Mal wegen zum Teil schwerster Menschenrechtsverletzungen - etwa wegen der Verschleppung, Misshandlung und Ermordung von tschetschenischen Zivilisten.

An zweiter Stelle steht die Türkei mit gut 15.000 anhängigen Beschwerden, gefolgt Rumänien mit rund 12.000 und der Ukraine sowie Italien mit mehr als 10.000.

Der Gerichtshof für Menschenrechte hat die Aufgabe, die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu überwachen. Er ist damit die letzte Instanz für die mehr als 800 Millionen Bürger der 47 Mitgliedsländer des Europarats. Wer in Straßburg klagen will, braucht allerdings Geduld: Die Verfahren dauern im Durchschnitt gut fünf Jahre.

Autor: Hajo Felten (afp, kna, epd)
Redaktion: Sabine Faber

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