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Plagiatsvorwurf von Kraftwerk vor Bundesverfassungsgericht

Rick Fulker25. November 2015

Eine Musiksequenz von zwei Sekunden im Song der Rapperin Sabrina Setlur beschäftigt das Bundesverfassungsgericht. Wie weit die Freiheit der Kunst in der Musikbranche geht, entscheiden jetzt die Richter des BVG.

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Sabrina Setlur
Bild: picture-alliance/dpa

Nachdem das Verfahren bereits durch mehrere Instanzen ging, hat nun die endgültige juristische Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe begonnen. Der Rechtsstreit spielt sich zwischen der Rapperin Sabrina Setlur und Komponist Moses Pelham als Beklagte und der Formation "Kraftwerk" als Kläger und Urheber der umstrittenen Musiksequenz ab. Bis zum Bundesgerichtshof (BGH) hatten sich zwei Gründungsmitglieder von Kraftwerk mit ihrer Forderung nach Unterlassung und weitreichendem Schadensersatz durchgesetzt.

2004 waren die Musiker von Kraftwerk auf eine Zweisekunden-Sequenz zu Beginn des Lieds "Nur mir" auf dem Album "Die neue S-Klasse" von Sabrina Setlur und Moses Pelham aufmerksam geworden. Die gesampelte Sequenz hatte Pelham als Endlosschleife unter das Setlur-Stück gelegt. Die Düsseldorfer Formation erkannte darin ihr eigenes Motiv aus dem Kraftwerk-Stück "Metal auf Metall" aus dem Jahr 1977. Kraftwerk klagte wegen Verletzung des Urheberrechts und bekam 2006 beim Hamburger Landgericht Recht.

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Die Gruppe Kraftwerk hat mit ihrem berühmten Elektropop weltweit Erfolg und FansBild: Peter Boettcher/Kunstsammlung NRW

Setlur und Pelham sowie Musikproduzent Martin Haas wurden zu Schadensersatz verurteilt und durften das Stück anschließend nicht mehr vertreiben. Unzufrieden mit dem juristischen Ergebnis, klagte Kraftwerk noch einmal - und gewann den Prozess 2012 auch vor dem Bundesgerichtshof in Berlin. "Die Nutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung des Urhebers ist nur erlaubt, wenn das neue Werk zu den entlehnten Tönen oder Klängen einen so großen Abstand hält, dass es als selbständig anzusehen ist", urteilte der Bundesgerichtshof in seiner Begründung.

Ob dieses Urteil endgültig ist, wird das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Setlur und Pelham erst noch entscheiden. Das oberste Gericht befasse sich zum ersten Mal in seiner Geschichte mit Fragen des künstlerischen Urbheberrechts, sagte der Vorsitzende des ersten Senats, Ferndinand Kirchhof, zu Beginn der Verhandlung. Wann es ein Urteil geben wird, ist noch nicht bekannt.

Wo sind die Grenzen künstlerischer Freiheit?

Bei der Verfassungsbeschwerde von Komponist und Produzent Moses Pelham, der die Klage zusammen mit weiteren Musikern eingebracht hat, geht es um die Grenzen der künstlerischen Freiheit, und darum, wie groß der klangliche Abstand zum Originalmaterial sein muss, um nicht als Plagiat zu gelten. Das Sampling, in dem eigenes oder fremdes musikalisches Material wiederverwendet wird, sei in seinem Musikgenre dem Hip-Hop, so argumentiert Pelham, ein gängiges Stilelement. Es gäbe kaum eine Platte, auf der nicht ein Loop von einem anderen Stück verwendet würde. Der Rechtanwalt von Kraftwerk argumentierte dagegen vor Gericht, die Freiheit der Kunst gestatte nicht das Kunstschaffen auf Kosten anderer.

Seit 2002 regelt eine EU-Richtlinie urheberrechtliche Fragen in der Musikindustrie. Das Sampling kommt da allerdings nicht vor.