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Politik

Polen modifiziert umstrittene Justizreform

13. April 2018

Der Streit mit der EU um die Justizreform in Polen hat die Verantwortlichen in Warschau veranlasst, Änderungen vorzunehmen. Die Opposition und der Oberste Gerichtshof des Landes sprechen von reiner Kosmetik.

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Polen Abstimmung im Unterhaus über Justizreform
Polens Parlament bei der Abstimmung über die Justizreform im vergangenen JuliBild: Reuters/Agencja Gazeta/S. Kaminski

Das von der nationalkonservativen Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) dominierte Parlament in Warschau stimmte mehrheitlich veränderten Regelungen für den Nationalen Justizrat (KRS) zu, der die Unabhängigkeit der polnischen Justiz sicherstellen soll. So soll der Einfluss des Justizministers auf das Gremium beschnitten werden. Er soll künftig nicht mehr allein über die Absetzung des Präsidenten oder Vize-Präsidenten eines Gerichts entscheiden dürfen. Auch bei der Ernennung der Vorsitzenden Richter soll der Minister künftig die Zustimmung des KRS einholen müssen.

Kritiker bleiben skeptisch

Die PiS erklärte, die Korrekturen an den Bestimmungen für den Justizrat trügen den Bedenken der EU-Kommission Rechnung. Die Opposition sowie der Oberste Gerichtshof des Landes kritisierten jedoch, die Änderungen seien lediglich kosmetischer Natur. Der Oberste Gerichtshof hatte bereits vor der Parlamentsabstimmung erklärt, dass die Änderungen "nicht dazu dienen, den Konflikt über die Rechtsstaatlichkeit beizulegen, sondern stattdessen das Ziel haben, die Illusion zu schaffen, dass es einen Willen gibt, die Krise zu beenden". Die Opposition hob hervor, dass derzeit alle Mitglieder des Nationalen Justizrates dem Justizminister nahe stünden. Die Neuregelungen gerieten dadurch zur Farce.

Justizstreit mit der EU

Polens Regierungspartei PiS hat seit 2015 mit etlichen Gesetzen die Justiz des Landes umgebaut. Als Reaktion darauf hatte die EU-Kommission im Dezember in einem bislang beispiellosen Schritt ein Strafverfahren gegen Polen wegen möglicher Verletzung der demokratischen Grundwerte eingeleitet. Brüssel befürchtet, dass die nationalkonservative Regierung in Warschau mit der Reform die Unabhängigkeit der Justiz von staatlichen Weisungen und damit das Prinzip der Gewaltenteilung untergräbt. Das Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags kann bis zum Entzug des Stimmrechts führen. Die Kommission hatte Polen ursprünglich bis Ende März Zeit gegeben, um ihre Bedenken auszuräumen.

Mit Blick auf die Kritik der EU änderte das polnische Parlament auch das Renteneintrittsalter für Richter. Nachdem die Regierungspartei dieses von 70 Jahren auf 65 Jahre für Männer und 60 Jahre für Frauen gesenkt hatte, soll nun für beide Geschlechter ein Renteneintrittsalter von 65 Jahren gelten. Die EU-Kommission hatte diesbezüglich Diskriminierung gerügt.

Präsident Duda hat das letzte Wort

Nach der Parlamentsabstimmung über die Änderungen an den Justizreformen wird der Senat voraussichtlich an diesem Freitag die neuen Regeln annehmen. Präsident Andrzej Duda hat dann drei Wochen Zeit, sie zu unterschreiben oder ein Veto einzulegen.

qu/mak (afp, rtre)