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Politik

Vorerst keine Sanktionen gegen Polen

16. Mai 2017

Seit über einem Jahr läuft ein Verfahren der EU-Kommission gegen Polen Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit - bislang aber ohne Fortschritt. Trotzdem wollen die meisten EU-Länder, dass der Streit im Dialog gelöst wird.

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Polen Verfassungsgericht Warschau
Das polnische Verfassungsgericht steht im Zentrum des Streits mit der Warschauer RegierungBild: picture-alliance/dpa/P.Supernak

Eine Mehrheit der 28 EU-Staaten rief den zuständigen EU-Kommissar Frans Timmermans in Brüssel auf, keine Sanktionen gegen Polen zu verhängen. Stattdessen soll er den Streit mit der Warschauer Regierung über den Zustand des Rechtsstaats in dem Land weiter im Dialog lösen, wie Timmermanns mitteilte. Bislang haben die Gespräche zwischen der Brüsseler Behörde und der polnischen Regierung aber keine greifbaren Erfolge gebracht.

Brüssel verlangt Korrekturen

Reformen der nationalkonservativen Regierungspartei PiS haben aus Sicht der EU-Wächter das polnische Verfassungsgericht als Kontrollorgan eingeschränkt und damit den Rechtsstaat in Gefahr gebracht. Deshalb hatte die EU-Kommission in dem laufenden Verfahren immer wieder Korrekturen verlangt.

Aber die polnische Regierung blieb bei ihrer Linie und betrachtet die Reformen als innere Angelegenheit. So auch jetzt. Aus Diplomaten-Kreisen verlautete, neben Deutschland hätten sich unter anderem auch Belgien, Frankreich und die Niederlande eindeutig auf die Seite der Kommission gestellt. Doch eine weitere Gruppe - darunter etwa Ungarn und Tschechien - habe die polnische Sichtweise vertreten.

Die Beratungen über das Verfahren gegen Polen, das im Januar 2016 eingeleitet worden war, fanden erstmals auf Ministerebene statt. Dabei sind auch Sanktionen bis zum Stimmrechtsentzug möglich. Diese werden aber bisher von keinem Mitgliedsland gefordert.

uh/qu (dpa, afp, rtr)