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Polen, Ungarn und Tschechien brechen EU-Recht

2. April 2020

Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingsbewegung vor vier Jahren weigerten sich die drei osteuropäischen Staaten, Asylbewerber aufzunehmen. Das ist nicht rechtens gewesen, urteilt der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.

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Griechenland Park Pedion tou Areos in Athen
Im Herbst 2015 fühlte sich Griechenland bei der Versorgung der Flüchtlinge hoffnungslos überfordert - hier Zelte in einem Park in Athen Bild: Imago/Invision

Die osteuropäischen Staaten Polen, Ungarn und Tschechien haben mit ihrem Nein zur Flüchtlingsaufnahme gegen EU-Recht verstoßen. Durch ihre Weigerung, einen EU-Beschluss aus dem Jahr 2015 umzusetzen, hätten sie ihre Verpflichtungen verletzt, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Die EU-Innenminister hatten im September 2015 gegen den Widerstand osteuropäischer Staaten per Mehrheitsvotum entschieden, bis zu 160.000 Asylbewerber nach einem Quotensystem innerhalb der EU zu verteilen. Mit der Aktion sollten Griechenland und Italien entlastet werden. Am Ende wurden aus verschiedenen Gründen laut EU-Kommission nur rund 35.000 Menschen umverteilt, viele davon nach Deutschland. Ungarn, Polen und Tschechien weigerten sich beharrlich.

Ungarn Premierminister Viktor Orban
Insbesondere der ungarische Regierungschef Viktor Orban hält strikt am Kurs der Abschottung seines Landes festBild: picture-alliance/AP/MTI/Z. Mathe

Daraufhin erhob die EU-Kommission, die in der Staatengemeinschaft unter anderem die Einhaltung von EU-Recht überwacht, im Dezember 2017 eine Vertragsverletzungsklage gegen die drei Staaten. Im September 2017 war bereits Ungarn zusammen mit der Slowakei mit einer Klage gegen die Umverteilung vor dem EuGH gescheitert.

Keine Strafe verhängt 

Ein Strafmaß benannte der EuGH in seinem jetzigen Urteil nicht. Dazu müsste die EU-Kommission das Gericht nochmals anrufen und finanzielle Sanktionen beantragen. Dann würde der Gerichtshof die Höhe der Strafe berechnen. Dabei würden Dauer und Schwere des Verstoßes berücksichtigt, aber auch die Wirtschaftskraft des Landes.

Die EU ist seit Jahren heftig zerstritten über ihre Asylpolitik. Staaten wie Griechenland, Italien und Spanien an den südlichen Außengrenzen fordern eine Reform der sogenannten Dublin-Regeln. Danach ist jener Staat für einen Asylantrag zuständig, auf dessen Boden der Schutzsuchende zuerst europäischen Boden betreten hat.

Länder wie Ungarn, Polen oder auch Österreich lehnen es jedoch kategorisch ab, verpflichtend Asylbewerber aufzunehmen. Nach den Osterfeiertagen will die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen einen neuen "Migrationspakt" vorlegen.

se/mak (dpa, afp, epd, rtr)