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Politik direkt Forum vom 04. 06. 2009

11. Juni 2009

"Darf man gefährliche Sexualtäter freilassen?"

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Protest gegen Sexualverbrecher in HeinsbergBild: picture-alliance / dpa

Informationen zum Thema:

Aufruhr in Heinsberg - warum ein Ort wegen eines ehemaligen Vergewaltigers Kopf steht

Im nordrhein-westfälischen Heinsberg brodelt es gewaltig. Grund: Seit Februar 2009 lebt dort Karl D. Der Mann wurde nach Verbüßung einer 14-jährigen Freiheitsstrafe wieder auf freien Fuß gesetzt. Er hatte ein junges Mädchen brutal vergewaltigt. Nun haben die Eltern in Heinsberg Angst. Sie befürchten, dass Karl D. noch einmal rückfällig wird. Sie fordern eine nachträgliche Sicherungsverwahrung, weil der ehemalige Kriminelle in Gutachten als rückfallgefährdeter Täter beschrieben wird. Doch die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Zunächst muss nun der Bundesgerichtshof entscheiden. Bis dahin bleibt Karl D. auf freiem Fuß, und der Ausnahmezustand in dem kleinen Ort geht weiter.

Unsere Frage lautet:

"Darf man gefährliche Sexualtäter freilassen?"

Antworten unserer Zuschauer:

Michael Stanek, Brasilien:

"Solche Triebtäter müssen kastriert und anschließend in eine geschlossene Anstalt eingeliefert werden, auf Lebenszeit. Wer das zahlt? Natürlich wir Steuerzahler. Einschläfern wäre günstiger, aber eben in Deutschland nicht machbar. Schade!"

Otmar Wagner, Singapur:

"Ein Sexualtäter ist nun einmal ein Triebtäter. Da liegt das Problem. Kein Junkie, der seine Sucht befriedigen muss und bei der Beschaffung von Geld oder Wertsachen außer Kontrolle gerät. Auch niemand, der im Streit eskaliert oder aus politischen oder religiösen Motiven mordet. Ich kann mir vorstellen, dass man die meisten von denen wieder auf den Weg der Tugend zurückführen kann. Bei Sexualtätern sehe ich diese Chance kaum. Das zeigt nun leider die Statistik. Ein 'gewisses Restrisiko' kann nicht ausgeschlossen werden. Tut mir leid, neben so einem 'Restrisiko' könnte ich mit meiner Familie auch nicht leben. Deshalb bin ich der Meinung, dass die Gesellschaft vor solchen kranken Geistern geschützt werden muss."

Ralf Müller (Name von der Redaktion geändert), Philippinen:

"Nein, niemals. Einsperren und Schlüssel wegwerfen! Ich denke, nur eine solch' drastische Strafe kann diese entsetzlichen Täter vielleicht abschrecken. Warum schreibe ich Ihnen dies? Als Heranwachsender war ich Opfer. Irgendwann war ich stark genug, um den Unhold zu verprügeln, mich zu befreien. Die Reaktion meiner alten Eltern war: 'Wie kannst du diesen netten Mann so verprügeln? Was hat der dir getan?' Ich konnte meinen Eltern nichts sagen, sie hätten es nicht verstanden. Als ich volljährig wurde, habe ich meine Geburtsstadt endgültig verlassen. Ich kehrte nur zu Kurzbesuchen dorthin zurück. Zum Glück ist dieser Unhold, der später im bürgerlichen Ambiente lebte und heiratete, später an Krebs elendig verreckt. Erst danach war ich wirklich fei. Hätte ich nicht eine sehr verständnisvolle Frau geheiratet, ich weiß nicht, wo ich geendet wäre. Nur meiner geliebten Frau habe ich je davon erzählt! Wenn ich Ihren Beitrag sah, kamen die Erinnerungen wieder zurück; wenn auch nur kurzzeitig. Bei Zeitungsreporten ergeht es mir ähnlich. Nur Selbstbetroffene können geschändete Jugendliche und Kinder verstehen, so denke ich. Ich bitte Sie, meinen richtigen Namen nicht abzudrucken. Ansonsten können Familienmitglieder mein Geheimnis erkennen."

Gerhard Seeger, Philippinen:

"Eigentlich sollte jeder seine Chance haben. Aber: Sexuelle (Triebe, d. Red.), besonders wenn sie auf Kinder aus sind, sind wie eine Sucht. Schwer, oft gar nicht beherrschbar. Und in Fällen, in denen bereits Rückfallgefahr erkannt wurde und in denen man (die Täter, d. Red.) trotzdem rauslässt - was kaum verstehbar ist - wäre ich für das Anlegen einer elektronischen Fußfessel, bis der Fall zu Gunsten der Kindersicherheit entschieden ist."

Herbert Fuchs, Finnland:

"Welche überflüssige Frage! Es gibt nur eine einzige Antwort: 'Weg vom Fenster'. Egal wie man das auch verstehen sollte. Solche Typen haben kein Recht, in der Gesellschaft ihren krankhaften Laster nachzugehen. Außerdem ist es angebracht, diese Typen zu kastrieren. Hier muss der Staat hart durchgreifen. In USA macht man da schon Nägel mit Köpfen, und Sexualtäter werden mit Foto und Adresse, bzw. Straftat der Gesellschaft vorgezeigt. Jeder weiß schon im voraus, welcher Nachbar um die Ecke wohnt. Gesetze (...) sind dafür da, unsere Kinder im Alltag zu schützen."

Hannelore Krause, Deutschland:

"Sexualtäter sollten für immer und ewig weggesperrt werden, nicht im Sinne von Gefängnis oder 'Kerker'. Sie sollten den Rest ihres Lebens sicherheitsverwahrt werden. Denn die Vergangenheit hat gezeigt, dass die meisten, die in die Freiheit entlassen wurden, wieder rückfällig wurden, weil der Sexualtrieb weiterhin vorhanden ist. Es ist auch niemandem in der näheren Umgebung des Freigelassenen (...) zuzumuten, mit dem Gedanken leben zu müssen, wer denn das nächste Opfer sein könnte."

Linde Nobre, Brasilien:

"Die Frage ist falsch gestellt, denn es gibt keine klare Definition zur Einordnung eines 'gefährlichen Sexverbrechers'! Richtig ist, dass es gesetzliche Grundlagen braucht, die erlauben, bei solchen Tätern, die eigentlich krank sind, anders zu reagieren als mit 14 Jahren Knast - die machen nicht gesund! Dem Vorredner aus Brasilien möchte ich aber zu bedenken geben, dass Lynchjustiz in Brasilien zwar durchaus stattfindet, aber genauso illegal ist wie in Deutschland, und genauso peinlich. Vor der Justiz sind alle gleich, das muss die Grundlage sein, gerade in Deutschland!"

Lee S. Davis, USA:

"Die meisten Sextäter tun es wieder, wobei Ausnahmen die Regel bestätigen. Bei Wiederholungstätern gibt’s nur eins: Einsperren und Schlüssel wegschmeißen! (...)"

Erwin Scholz, Costa Rica:

"Kann man sie kontrollieren,

möcht' es funktionieren.

Muss Vieles ausprobieren

Abnorme zu kurieren."

René Junghans, Brasilien:

"Sexualverbrecher müssen kastriert und in Sicherungsverwahrung untergebracht werden, man darf sie auf gar keinen Fall wieder auf freien Fuß setzen. Die Sicherheit der Bevölkerung geht auf jeden Fall vor. Es geht nicht an, dass die Bevölkerung zu der ohnehin bestehenden Unsicherheit durch steigende Kriminalität auch noch zusätzlich schon bekannten und verurteilten Verbrechern ausgesetzt wird. Wenn ein neues (Sexual)verbrechen passiert, wird der Richter, der den Sexualverbrecher freigelassen hat, dafür zur Rechenschaft gezogen? Ganz sicher nicht! Wenn die Bevölkerung solchen einen Verbrecher umbringt, wird ganz sicher von Mord gesprochen und der Verbrecher zum Opfer erklärt und die an der Lynchjustiz Beteiligten verurteilt, obwohl diese doch nur von ihrem Recht Gebrauch machen würden, sich und ihre Familienmitglieder zu schützen. Ich bin ganz klar gegen Lynchjustiz, aber es gibt eben Fälle, wo man auf der Seite der Opfer sein muss. Würde eines meiner Kinder vergewaltigt, könnte ich gar nicht anders handeln. In Brasilien würde man dafür freigesprochen, denn die Sicherheit der eigenen Familie geht vor."

Dorothea Well, Ghana:

"Die Frage ist, was unter freilassen zu verstehen ist. Wenn damit gemeint ist, gefährliche Sexualtäter in das normale Leben zu entlassen, muss die Antwort "nein" heißen. Die Erfahrung hat doch gezeigt, dass ein solcher Täter triebhaft handelt und somit immer eine Gefahr für seine Umwelt bleibt. Natürlich soll jeder Mensch eine Chance im Leben erhalten, wenn er sie denn nutzen kann. Ob das bei einem Sexualtäter der Fall ist, muss man bezweifeln. So muss es doch hier nur darum gehen, den Täter vor sich selbst und unschuldige Kinder und Frauen zu schützen."

Karl Heinrich Pflumm, USA:

"Jeder, der ein Kind missbraucht, muss für immer aus der Gesellschaft entfernt werden, denn der Sexualtrieb kann nicht kontrolliert werden. Wir müssen uns von der Idee verabschieden, dass jeder resozialisierbar ist. Dieses vermeintliche Recht des Täters führt bei anderen zum Trauma, wenn der Sexualtäter in Freiheit wieder einmal die Kontrolle über sich verliert. Richter und Psychologen, die für die Freilassung von Wiederholungstätern plädieren, tragen zu 100 Prozent die Verantwortung, wenn der Verbrecher wieder zuschlägt."

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