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Porsche-Klage stellt Börsenregeln auf den Prüfstand

28. März 2007
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Nach einer Klage des Autobauers Porsche verhandelt der Hessische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch in Kassel über die Rechtmäßigkeit der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse. Porsche will damit erreichen, in das Börsensegment "Prime Standard" aufgenommen zu werden, ohne jedoch die nach der Börsenordnung vorgeschriebenen Quartalsberichte veröffentlichen zu müssen. Seit dem Börsengang von Porsche im Jahr 1984 hat das Unternehmen nie Quartalsberichte vorgelegt. Die Zulassung zum "Prime Standard" ist auch Voraussetzung für die Aufnahme in Börsenindices wie DAX oder MDAX.