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Pressestimmen von Dienstag, 14. August 2007

Bernhard Kuemmerling13. August 2007

DDR-Schießbefehl

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Die Diskussion über den Aktenfund zum DDR-Schießbefehl beschäftigt auch die Leitartikler der deutschen Tageszeitungen.

Die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG aus München ist der Ansicht:

„Der brachiale Kern des DDR-Regimes muss nicht mehr entdeckt werden. Er ist in Hunderten Strafverfahren enthüllt worden. Es war und ist gerichtsbekannt, was der Schießbefehl besagt und verlangt hat; er war Grundlage aller einschlägigen Strafurteile. Aber selbst dann, wenn im nun entdeckten speziellen Exemplar etwas bisher nicht Gelesenes stünde: Die Form des Befehls, ob schriftlich oder mündlich, ist nicht entscheidend. Entscheidend ist, dass an den Grenzen der DDR auf der Basis eines Schießbefehls getötet wurde.“

In den LÜBECKER NACHRICHTEN heißt es:

„Wenn jetzt Dokumente auftauchen, die die Kälte und Menschenverachtung dieses Regimes in ein noch übleres Licht stellen, mag man auf den ersten Blick erschrecken. Ein konkreter Schießbefehl, der ausdrücklich auch vor Frauen und Kindern nicht halt macht -das ist schwere Kost. Verändern wird die Veröffentlichung wenig bis nichts. Dass es juristisch verwertbar sei, wird schon 48 Stunden nach seiner Veröffentlichung angezweifelt. Wer diesen Schießbefehl erteilt hat, ist unklar. An der moralischen Schuld der Grenztruppen und ihrer Befehlshaber ändert er auch nichts. Zwischen 700 und 1200 Menschen sind an der Grenze des Deutschen Arbeiter- und Bauernstaates kaltblütig erschossen worden, einfach nur, weil sie weg wollten. Dies ist und bleibt eine geschichtliche Schande, egal, ob mit oder ohne Schießbefehl.“

Der Kommentator der LANDSHUTER ZEITUNG meint:

„Nicht erst die Ungereimtheiten im Zusammenhang mit dem Schießbefehl-Dokument zeigen, dass Birthler ihrer Aufgabe nicht gewachsen zu sein scheint. Doch sie bringen das sprichwörtliche Fass zum Überlaufen. Birthler bezeichnet ein Papier als neu, obwohl ein fast identisches bereits 1997 von ihrer Behörde dokumentiert worden war. Mehr noch: Statt die Verantwortung für diese Panne zu übernehmen, ist sie auffällig bemüht, die Erwartung zu dämpfen, dass Verantwortliche strafrechtlich verfolgt werden können. Und dann kommt auch noch Bundestags-Vizepräsident Thierse daher und nimmt Birthler und ihre Behörde in Schutz.“

In der ALLGEMEINEN ZEITUNG aus Mainz lesen wir:

„Die aktuelle Aufregung über das Schießbefehl-Dokument zeigt bereits deutlich den weiter vorhandenen Bedarf an Aufklärung all dessen, was das Deutsche Demokratische Absurdistan in den rund fünfzig Jahren seines Bestehens an Unglaublichkeiten, wichtigerweise aber auch an Unmenschlichkeiten, hervorgebracht hat. All jene, die Jahrzehnte lang aus unterschiedlichsten Gründen zur Verniedlichung dieses Regimes beigetragen haben, mögen wenigstens im Nachhinein in Scham verstummen.“

Abschließend noch ein Blick in die STUTTGARTER ZEITUNG:

„Längst ist auch bekannt, dass es einen Schießbefehl gab. Das neue Dokument von 1973 beweist also im Kern nichts, was nicht bekannt gewesen wäre. Können sich die Deutschen somit beruhigt zurücklehnen? Mitnichten. Entscheidend ist nicht die formale Frage, ob ein Schießbefehl alt ist, sondern ob es unsere Gesellschaft für nötig hält, sich auf breiter Ebene der Verbrechen der SED zu erinnern oder ob sie aus dem mühsamen Geschäft der Aufarbeitung aussteigt. So gesehen kommt die Diskussion über den Befehl von Magdeburg zur rechten Zeit. Das Dokument ist ein gutes Rezept gegen Ostalgie und gegen weit verbreitete Erinnerungsmüdigkeit.“