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Pressestimmen von Donnerstag, 14. Februar 2008

Gerd Winkelmann13. Februar 2008

Bundesverfassungsgericht kippt die Fünf-Prozent-Kklausel für Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein

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Das Bundesverfassungsgericht hat die Fünf-Prozent-Klausel bei Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein gekippt. Die Hürde verstoße gegen die Chancengleichheit der Parteien, hieß es zur Begründung. In der deutschen Presselandschaft gibt es an diesem Donnerstag für dieses Urteil übereinstimmend Beifall:

Im HANDELSBLATT aus Düsseldorf lesen wir beispielsweise:

'Bei der Fünf-Prozent-Klausel auf kommunaler Ebene geht es wie auf Landes- und Bundesebene um zwei Gesichtspunkte. Zum einen darf es keine Parteien-Zersplitterung geben. Die Parlamente sollen funktionsfähig sein, um Mehrheiten bilden zu können. Doch Ziel muss auch sein, das Parteiensystem durchlässig und chancengleich zu halten. Die Kommunen bieten hierfür die ideale Plattform. Wenn nicht hier, wo sollen sich Bürgerbegehren, soll sich die Stimme des Einzelnen artikulieren? Dass CDU/CSU und SPD in ihrer Vormachtstellung in den Gemeinden angekratzt werden, kann dem politischen Wettbewerb nur guttun.'

Der Bonner GENERAL-ANZEIGER sieht das im Ergebnis ähnlich und schreibt:

'Sicher ist es unerfreulich, wenn beispielsweise NPD-Kandidaten Kommunalpolitiker werden, aber ihr Ausschluss bedeutet auch einen Ausschluss beispielsweise von kommunalen Wählervereinigungen, die unter die Klausel fallen würden. Es steht ja nirgendwo geschrieben, dass die herkömmlichen Parteien einen kommunalpolitischen Ausschließlichkeitsanspruch haben. Insofern bedeutet die Entscheidung ein mehr an Demokratie.'

Hier ein Blick in die Meinungsspalte der LÜBECKER NACHRICHTEN:

'Es spricht viel für ein hohes Maß an Kontinuität in den Parlamenten und wenig für die diversen Krakeeler rechts- oder auch linksextremer Herkunft, die sich in der Regel schnell als politische Pappnasen erweisen. Aber die Möglichkeit, eine neue Partei zu etablieren, einer auch minoritären Meinung Sitz und Stimme zu geben, die braucht es in einer Republik gerade im Kleinen, wo es nicht gleich ums große Ganze geht, sondern um die alltäglichen Angelegenheiten der Bürger. In deren Sinne hat Karlsruhe gestern Recht gesprochen.'

Zu guter Letzt bemühen wir den Kommentar der SÜDWEST-PRESSE aus Ulm:

'Grüne und Linke dürfen sich freuen. In den Kommunalparlamenten Schleswig-Holsteins werden sie künftig mit am Tisch sitzen, wenn über Fragen lokaler Bedeutung debattiert wird. Mit der Entscheidung, die Fünf-Prozent-Sperrklausel zu kippen, hat das Bundesverfassungsgericht obendrein einen Schritt zur Normalisierung im Umgang mit den kleinen Parteien getan. Denn seit den schlechten Erfahrungen mit den Viel-Parteien-Koalitionen der Weimarer Zeit gelten die Zwerge der Parteienlandschaft als potenzielle Störenfriede, die es aus dem Tagesgeschäft fernzuhalten gilt. Für den Bundestag und die Landtage gilt die Fünf-Prozent-Hürde weiterhin. Zu viel Gewicht haben die gesetzgeberischen Entscheidungen, die dort getroffen werden, als dass man die jeweiligen Regierungen zum Spielball instabiler Mehrheiten werden lassen dürfte. Auf kommunaler Ebene sieht das anders aus.'