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Pressestimmen von Freitag, 13. Juli 2007

12. Juli 2007

Integrationsgipfel / Kontenabfrage

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Der zweite Integrationsgipfel im Berliner Kanzleramt steht im Mittelpunkt vieler Kommentare der deutschen Tagespresse. Ein weiteres Thema ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Abfrage von Kontenstammdaten von Bankkunden.

Die FRANKFURTER ALLGEMEINE ZEITUNG meint zum Integrationsgipfel:

'Die Bundeskanzlerin hat sich von dem Lärm vor ihrer Tür nicht verunsichern lassen. Nötig war insbesondere die Klarstellung: ‚Der Bundesregierung stellt man kein Ultimatum.’ Integrationskurse sollte man daher auch jenen Verbandsvertretern angedeihen lassen, die meinen, eine Bundeskanzlerin könne mal eben auf Zuruf interessierter Kreise ein gerade beschlossenes Gesetz nachbessern. Diskriminiert werden in diesem Dialog nicht die Türken, sondern allenfalls die Vertreter vieler anderer Einwanderernationen, die in den vergangenen Tagen überhaupt nicht zu Wort gekommen sind, nicht einmal im Kanzleramt.'

In der LANDESZEITUNG aus Lüneburg heißt es:

„Nein, der Integrationsgipfel war kein ‚Meilenstein’, wie Angela Merkel schwärmt. Meilensteine erreicht man erst nach zurückgelegter Strecke. Doch die Integrationspolitik steht noch in den Startblöcken. Dennoch war der Gipfel ein Erfolg, weil er die Weichen stellte. Der nationale Integrationsplan ist ein ambitioniertes Programm, das gleich zwei Lebenslügen einschmelzen kann: Die der deutschen Gesellschaft, wonach Deutschland kein Einwanderland sei. Und die vieler Migranten, wonach Integration etwas sei, was sie nur einzufordern, aber nicht zu leisten bräuchten. Der Gipfelboykott der türkischen Verbände wirft ein Schlaglicht gerade auf dieses Defizit. Die Boykottierer haben sich nur selbst geschadet. Der Zug der Integration setzt sich zunächst ohne sie in Bewegung.'

Der Bonner GENERAL-ANZEIGER kommentiert:

„Man mag über die große Koalition denken, wie man will: Ihren Integrationsgipfel kann sie ungeachtet allen Protests einer so lautstarken wie überschaubaren Minderheit auf der politischen Habenseite verbuchen. Die Bundesregierung hat es - mit Unterstützung von Ländern, Kommunen und der Mehrzahl der Migrantenorganisationen - geschafft, einen pragmatischen Plan zur besseren Integration zu konzipieren. Dies ist eine auch in ihren finanziellen Dimensionen nicht gering zu schätzende Anstrengung, die aber ihre Nagelprobe bestehen muss: die möglichst lückenlose Umsetzung in die Realität.'

Und in der OSTTHÜRUINGER ZEITUNG aus Gera lesen wir:

„Das Gesetz soll vor allem Frauen stärken, bei denen befürchtet wird, dass sie ansonsten isoliert in Deutschland leben müssten. Wer aus den USA oder Japan kommt oder aus anderen Gründen wenig Integrationsprobleme haben dürfte, braucht kein Deutsch zu können. Das finden türkische Verbände diskriminierend. Denn sie wissen: Das Gesetz meint vor allem türkische Frauen aus sozialschwachen Schichten. Doch die Frauenfrage ist als bloßes Erregungsopfer zu schade. Im Gegenteil: An den Frauen wird sich entscheiden, ob Einheimische und Zuwanderer friedlich und gleichberechtigt miteinander leben können.'

Themenwechsel. Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kontenabfrage heißt es im Düsseldorfer HANDELSBLATT:

„Wir erleben eine Eskalation der Spirale aus Steuergestaltung der Bürger und Steuersicherungsmaßnahmen des Staates. Auf der einen Seite verdienen sich die Steuerberater eine goldene Nase, auf der anderen wird ein wachsendes Heer von Finanzbeamten beschäftigt, um dagegenzuhalten. Und die Banken müssen die Kosten für die Kontenabfrage tragen. Am Ende zahlt der Bürger alles: den Steuerberater direkt, die Finanzämter über die Steuer, und die Kosten für die Kontenabfrage werden in die Kreditkonditionen eingepreist. Ein einfacheres Steuerrecht wäre effizienter aber davor drückt sich die Politik aus purem Eigeninteresse.“

Die HEILBRONNER STIMME meint:

„Bei der Steuererklärung zu tricksen, gilt in Deutschland bei vielen Menschen noch immer als Kavaliersdelikt. Allzu oft werden dem Finanzamt Konten verschwiegen. Auch bei der Sozialhilfe wird immer wieder geschummelt. Jeder ist sich eben selbst der Nächste. Doch ob von Reich oder Arm: Betrug ist Betrug. Und den Schaden trägt die Allgemeinheit. Deshalb darf der Datenschutz nicht als Unrechtsschutz missbraucht werden. Die Bundesverfassungsrichter haben das nun bestätigt. Sie haben zugleich in der Abwägung der Rechtsgüter die Balance gewahrt. Der Bürger ist keineswegs gläsern, sondern rechtsstaatlich geschützt.“

Anders sehen es die WESTFÄLISCHEN NACHRICHTEN aus Münster:

„Mit der Möglichkeit, in den Finanzen seiner Bürger zu schnüffeln, stellt der Staat ein ganzes Volk unter Generalverdacht. Letztlich ist damit auch das Vertrauen der Bürger in den Staat erschüttert. Ein schleichender Prozess, der über Jahre hinweg in den Stuben der Finanzämter Wirkung zeigen wird. Dort, wo es möglich ist, werden die Deutschen ihre Finanzen umschichten. Stück für Stück stärkt das mangelnde Vertrauen der Politik auf diese Weise den Kapitalabfluss ins Ausland.“

Abschließend noch ein Blick in den NORDBAYERISCHEN KURIER aus Bayreuth:

'Bei der Steuererklärung zu tricksen, gilt in Deutschland bei vielen Menschen noch immer als Kavaliersdelikt. Allzu oft werden dem Finanzamt Konten verschwiegen. Auch bei der Sozialhilfe wird immer wieder geschummelt. Jeder ist sich eben selbst der Nächste. Doch ob von Reich oder Arm: Betrug ist Betrug. Und den Schaden trägt die Allgemeinheit. Deshalb darf der Datenschutz nicht als Unrechtsschutz missbraucht werden. Die Bundesverfassungsrichter haben das nun bestätigt. Sie haben zugleich in der Abwägung der Rechtsgüter die Balance gewahrt. Der Bürger ist keineswegs gläsern, sondern rechtsstaatlich geschützt.“