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Prozessauftakt

7. Februar 2007

War es eine Prügelei oder ein fremdenfeindlicher Überfall? In Potsdam stehen zwei Männer wegen des beinahe tödlichen Angriffs auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. vor Gericht.

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Ermyas M.
Ermyas M. wartet auf den Prozessbeginn gegen seine PeinigerBild: AP

Unter großem Medienandrang hat am Mittwoch (7.2.2007) vor dem Landgericht Potsdam der Prozess wegen des lebensgefährlichen Angriffs auf den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. am Ostersonntag 2006 begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten aus Brandenburg gefährliche Körperverletzung, unterlassene Hilfeleistung und Beleidigung vor.

In ihrer Anklage schilderte die Staatsanwaltschaft, wie sich die Tat nach ihrer Überzeugung zugetragen hat: Die Angeklagten, der 29-jährige Björn L. und der 31-jährige Thomas M., seien in der Nacht zum 16. April an einer Haltestelle in der Potsdamer Innenstadt auf Ermyas M. getroffen. Dieser habe sich von den Beschuldigten bedrängt gefühlt, es entbrannte ein Wortgefecht. Dabei seien von Seiten der Angeklagten Worte wie "Scheiß Nigger" gefallen. Als die Angeklagten weggingen, soll Ermyas M. ihnen gefolgt sein und versucht haben, den 29-Jährigen zu treten. Daraufhin schlug Björn L. "mit geballter rechter Faust gegen das linke Auge" des Ingenieurs, so dass dieser zu Boden ging, so die Anklage.

Opfer-Anwalt: "Fremdenfeindliche Motivation wahrscheinlich"

Thomas M. habe nach dem Faustschlag das Mobiltelefon des Angegriffenen, der sich nicht mehr selbst habe helfen können, außer Reichweite befördert und sei mit Björn L. weggegangen, so Staatsanwältin Juliane Heil weiter. "Dabei war ihm bewusst, dass schon allein aufgrund der nächtlichen Uhrzeit anderweitige Hilfe für den Geschädigten nicht sicher zu erwarten war." Die beiden Angeklagten wiesen die Vorwürfe in schriftlichen Erklärungen erneut zurück und gaben an, sie hätten sich weder am Tatort noch in dessen Nähe aufgehalten und seien nur flüchtig miteinander bekannt.

Straßenbahn-Haltestelle
An dieser Straßenbahn-Haltestelle in der Potsdamer Innenstadt wurde Ermyas M. angegriffen (Archivbild)Bild: AP

Vorgesehen sind bislang 17 Verhandlungstage bis Ende April mit 62 Zeugen und sechs Sachverständigen. Direkte Tatzeugen konnten nicht ermittelt werden. Der Prozess soll am Freitag mit der Vernehmung von Ermyas M. als Zeuge fortgesetzt werden. Nach Angaben seines Rechtsanwalts Thomas Zippel kann sich der Ingenieur weiterhin nicht an die Tat erinnern. Die Motive des Angriffs sollen erst im Lauf des Prozesses geklärt werden. Dabei bestehe nach Aktenlage eine "gewisse Wahrscheinlichkeit", dass bei den Angeklagten eine "fremdenfeindliche Motivation" vorgelegen habe, so Zippel.

Angeklagte äußern Bedauern

Die Staatsanwaltschaft verwies darauf, dass "zunächst nicht sicher war, ob Ermyas M. überlebt". Die arbeitslosen Angeklagten, die sich auch wegen Beleidigung verantworten müssen, bestreiten die Vorwürfe. Beide sahen sich, so hieß es in den von ihren Anwälten verlesenen Erklärungen, emotional nicht in der Lage, selbst Stellung zu nehmen. "Mit dem gesamten Sachverhalt habe ich nichts zu tun", erklärte Anwalt Matthias Schöneburg im Namen des Hauptbeschuldigten Björn L. Zum Tatzeitpunkt sei er im Haus seiner Eltern nahe Potsdam gewesen. "Es tut mir aufrichtig leid, was Ermyas M. widerfahren ist", heißt es in der Erklärung des Angeklagten.

Ermyas M. hatte bei dem Angriff schwere Kopfverletzungen erlitten, musste längere Zeit in einem künstlichen Koma verbringen und sich zwei Kopfoperationen unterziehen. Der Ingenieur verfolgte die Prozesseröffnung als Nebenkläger. Die rassistischen Äußerungen der Täter sind auf einer Mailbox dokumentiert. Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt, die Bundesanwaltschaft hatte zunächst wegen Mordversuchs ermittelt. Der Überfall habe im vergangenen Jahr bei Ausländern in Brandenburg viele Ängste ausgelöst, sagte die frühere brandenburgische Ausländerbeauftragte Almuth Berger am Mittwoch im Inforadio des RBB. In dem Prozess müsse nun geklärt werden, was wirklich vorgefallen ist. Die Täter müssten zur Rechenschaft gezogen werden, egal aus welcher Motivation heraus sie gehandelt haben. (rri)