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Rassisten werden härter bestraft

1. August 2015

Als Konsequenz aus der NSU-Mordserie gelten ab sofort schärfere Gesetze. Verbrechen können härter bestraft werden, wenn sie menschenverachtende Motive haben. Der Generalbundesanwalt erhält größere Kompetenzen.

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Angeklagter in einem Neonazi-Prozess in Koblenz (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa/T. Frey

Deutschlands Gerichte müssen rassistische, fremdenfeindliche und andere menschenverachtende Motive bei der Festsetzung von Strafen stärker berücksichtigen. Ein neuer Passus im Strafgesetzbuch stellt dies seit diesem Samstag klar.

Zudem erhält der Generalbundesanwalt bei solchen Straftaten erweiterte Kompetenzen und wird Angaben der Bundesregierung zufolge frühzeitig in Ermittlungen eingebunden. Er hat künftig außerdem die Befugnis, bei Kompetenzstreitigkeiten der Landesbehörden in länderübergreifenden Fällen Sammelverfahren zu starten. Das Gesetz erweitert die Befugnisse beim Verdacht auf Staatsschutzdelikte. So sollen zum Beispiel Staatsanwaltschaften der Länder bei Anhaltspunkten, die für eine Zuständigkeit der Generalbundesanwaltschaft sprechen, zur Vorlage des Vorgangs verpflichtet werden.

Ein Ziel der Reform sei es, Staatsanwaltschaften frühzeitig zu sensibilisieren, so dass sie rassistische oder fremdenfeindliche Motive in den Blick nehmen, erklärte Bundesjustizminister Heiko Maas in einem Interview mit der "Saarbrücker Zeitung". Er sprach sich zudem für eine konsequente Bestrafung aus: "Wer Flüchtlingsheime anzündet oder Menschen angreift, die in ihrer Heimat alles verloren haben und bei uns Schutz suchen, muss die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen."

Bundesjustizminister Heiko Maas (Foto: dpa)
Bundesjustizminister Heiko MaasBild: picture-alliance/dpa/Gambarini

Der Bundestag hatte das Gesetz im März beschlossen. Die Opposition hatte die Maßnahmen gegen sogenannte Hasskriminalität damals als nicht weitgehend genug kritisiert. Die Grünen legten einen eigenen Antrag vor, wonach auch Straftaten aus homophoben oder behindertenfeindlichen Motiven grundsätzlich als volksverhetzend eingestuft werden sollen. Mit der Mehrheit von Union und SPD wurde dieser Antrag abgelehnt.

Lehren aus dem NSU-Skandal

Mit der Änderung Strafgesetzbuches und des Gerichtsverfassungsgesetzes werden Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages umgesetzt. Der NSU-Untersuchungsausschuss wurde nach Bekanntwerden der rassistischen Mordserie dreier Neonazis vom Parlament ins Leben gerufen. Ein Neonazi-Trio aus dem sächsischen Zwickau soll in den Jahren 2000 bis 2007 insgesamt zehn Menschen ermordet haben, darunter neun Migranten. Die Terrorzelle bezeichnete sich selbst als "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU). Bei den Ermittlungen hatte es über Jahre hinweg bundesweit zahlreiche Pannen gegeben.

Bei "Hasskriminalität" handelt es sich um Straftaten, die sich gegen Angehörige einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe mit einem unveränderlichen identitätsstiftenden Merkmal und einer Geschichte der Ausgrenzung richten. Das können Ausländer oder Angehörige von Religionsgruppen sein, aber auch Obdachlose und Behinderte. "Hasskriminalität" hat in den USA und in Großbritannien eine eigenständige strafrechtliche Relevanz.

stu/fab (afp, dpa, epd, kna)