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Gesellschaft

Raucher Adolfs muss nicht ausziehen

28. September 2016

Der rauchende Rentner Friedhelm Adolfs geht im jahrelangen "Kippen-Krieg" mit seiner Vermieterin diesmal als Sieger aus dem Gerichtssaal - und kann weiterqualmen.

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Raucher Friedhelm Adolfs
Bild: picture-alliance/dpa/R. Vennenbernd

Raucher Friedhelm Adolfs hat im spektakulären Rechtsstreit um den geplanten Rauswurf aus seiner Wohnung einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Düsseldorfer Landgericht wies die Klage der Vermieterin des 78-Jährigen ab.

Urteil gilt als Präzedenzfall

Die Frau hatte den Mietvertrag fristlos gekündigt. Sie versucht seit Jahren erfolglos, den starken Raucher aus der Wohnung zu bekommen. Das jetzige Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine weitere Wende in dem jahrelangen Rechtsstreit gilt aber als unwahrscheinlich. Das Verfahren wird als Präzedenzfall für das Verhältnis von Rauchern und Nichtrauchern gesehen, die unter einem Dach leben.

Zuvor hatte Adolfs vor dem Amtsgericht und dem Landgericht Niederlagen erlitten. Beide Instanzen hatten die Kündigung nach mehr als 40 Jahren Mietdauer bestätigt. Adolfs habe seine Nachbarn in dem Mehrparteienhaus mit Zigarettenrauch unzumutbar belästigt und so ihre Gesundheit gefährdet, hieß es damals in den Urteilen. Adolfs soll die Parterrewohnung kaum gelüftet haben. Der Qualm sei in den Hausflur gezogen, hatte der Hausverwalter berichtet. 

Rauchen grundsätzlich erlaubt

Doch der Bundesgerichtshof hob die Urteile im Februar 2015 auf und ordnete eine umfassende Beweisaufnahme in dem Fall an. Bei der fälligen Neuauflage vor dem Landgericht widersprachen sich die Zeugen dann erheblich bei der Frage, wie stark die Belästigung durch den Tabakrauch tatsächlich war. Nun urteilten die Richter zugunsten des rauchenden Mieters. Grundsätzlich dürfen Mieter in ihren eigenen vier Wänden rauchen. Die Freiheit endet aber, wenn die körperliche Unversehrtheit der übrigen Hausbewohner beeinträchtigt wird.
 

wl/se (dpa)