1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen
Politik

Rechtsradikale Schläger von Polenz verurteilt

1. September 2017

Drei Rechtsradikale sind wegen brutaler Angriffe auf Ausländer bei einem Volksfest in Sachsen schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Dresden verhängte hohe Haftstrafen gegen sie.

https://p.dw.com/p/2jE3q
Deutschland Landgericht in Dresden
Bild: picture-alliance/dpa/M. Hiekel

Der 33 Jahre alte Hauptbeschuldigte wurde zu neun Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und des Zeigens des Hitlergrußes verurteilt. Ein 24 Jahre alter Mitangeklagter erhielt zwei Jahre und 10 Monate wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchter Strafvereitelung.

Ebenfalls wegen versuchter Strafvereitelung und weil auch er den Hitlergruß zeigte, bekam ein 39-Jähriger neun Monate auf Bewährung. Für den Hauptangeklagten hatte die Staatsanwaltschaft zwölf Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert.

Menschenverachtende Gesinnung

Nach Überzeugung des Gerichts hatte er zur Sonnenwendfeier am 18. Juni 2016 in Polenz in der Sächsischen Schweiz zwei Bulgaren und später gemeinsam mit den beiden Mitangeklagten einen Deutschen mit rumänischen Wurzeln brutal attackiert und schwer verletzt.

Dabei hatte er das schon wehrlos am Boden liegende Opfer weiter mit einem Bierkrug auf den Kopf geschlagen und nach Überzeugung des Gerichts auch tödliche Verletzungen in Kauf genommen. Motiv sei eine "fremdenfeindliche und menschenverachtende Gesinnung" gewesen, sagte der Vorsitzende Richter Herbert Pröls.

Richter prangert Zeugen an

Entscheidend sei auch der "demonstrative Charakter" der Tat vor Publikum gewesen. Dabei kritisierte der Richter scharf, dass den Angreifern niemand Einhalt gebot und alle bewusst wegschauten. Auch dass Zeugen sich während des Gerichtsverfahrens nicht an den Tatablauf erinnern konnten, tadelte Pröls:

Es sei "eine Frage des Anstandes, dass man sich als Zeuge daran erinnern kann, wenn ein Mensch so schwer verletzt wird", führte er aus. Diese Zeugen hätten sich "bewusst gegen die staatliche Ordnung entschieden und dadurch die Würde der Geschädigten erneut verletzt. Das ist unanständig!", sagte der Richter.

uh/jj (dpa)