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Reform des Ehrensolds des Bundespräsidenten gefordert

3. März 2012

Als Lehre aus der Affäre um den zurückgetretenen Bundespräsidenten Wulff und dessen Altersbezüge fordern Koalitionspolitiker eine Reform des Ehrensolds. Die Ermittlungen gegen Wulff gehen weiter.

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Christian Wulff (Foto: REUTERS)
Deutschland Bundespräsident Christian Wulff tritt zurückBild: Reuters

Angesichts der Affäre um den zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff wollen Politiker der Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP gemeinsam die Auszahlung des Ehrensolds neuregeln.

Der stellvertretende CDU-Vorsitzende und hessische Ministerpräsident Volker Bouffier hat vorgeschlagen, dass der Bundespräsident ein niederigeres Ruhestandsgehalt bekommen könnte, "wie es die Kanzler und alle anderen Personen des öffentlichen Lebens beziehen". Eine Neuregelung könne aber nur für künftige Altersbezüge gelten, sagte Bouffier der Berliner Tageszeitung "B.Z.".

Aus Fehlern lernen?

Die Debatte um Wulff zeige, "dass der Gesetzgeber eine Situation wie die heutige nicht vor Augen hatte", sagte der Vorsitzende des Immunitätsausschusses des Bundestags, Thomas Strobl (CDU), dem Magazin "Focus". "Wir sollten in einigen Wochen oder Monaten ganz sachlich und in Ruhe überdenken, wie wir die Altersbezüge von künftigen Bundespräsidenten regeln", ergänzte er.

Möglich sei auch, dass "ein Präsident außer Diensten den halben Ehrensold bekommen, der aber mit einer aufgenommenen Berufstätigkeit verrechnet werden muss", schlug der FDP-Bundestagsabgeordnete Patrick Kurth, Generalsekretär der Liberalen in Thüringen, vor. Außerdem sollte er erst ab dem 67. Lebensjahr ein volles Ruhegehalt beziehen.

Ehrensold für Wulff weiter in der Kritik

Das Bundesland Niedersachsen gab nun bekannt, dass der Pensionsanspruch Wulffs ab dem 60. Lebensjahr rund 60.000 Euro jährlich betragen wird. Die Angaben der Staatskanzlei und des Landtages in Hannover ergeben sich aus Wulffs politischer Amtszeit als Ministerpräsident und Landtagsabgeordneter. Die 60.000 werden allerdings nicht zusätzlich zu Wulffs Ehrensold von 199.000 Euro pro jahr ausgezahlt, die aus dem Etat des Präsidialamtes fließen, sondern sollen diesen lediglich entlasten. Somit muss der Bund für 139.000 Euro aufkommen, sobald Wulff das 60. Lebensjahr erreicht. Keinen Einfluss auf diese Bezüge haben jedoch Einkünfte und Zahlungen aus der freien Wirtschaft - diese darf Wulff zusätzlich beziehen.

Ehrensold für Wulff rechtens

Das Bundespräsidialamt hatte am Mittwoch mitgeteilt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Ehrensold Wulffs erfüllt seien, weil er am 17. Februar "aus politischen Gründen" zurückgetreten sei. Laut Gesetz ist bei einem vorzeitigen Ausscheiden allein "aus politischen oder gesundheitlichen Gründen" die Zahlung eines Ehrensolds vorgesehen.

Wulff hatte unter dem Druck staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen wegen des Verdachts auf Vorteilsannahme sein Amt nach nur 20 Monaten niedergelegt. Hintergrund der Ermittlungen sind seine Beziehungen zu dem Filmproduzenten David Groenewold. Groenewold soll Wulff in dessen Amtszeit als niedersächsischer Regierungschef Urlaube auf Sylt bezahlt haben, nachdem die Landesregierung einer Firma des Filmemachers eine Bürgschaft gewährt hatte. Diese Bürgschaft habe Groenewold jedoch nie in Anspruch genommen. Wulff habe zudem erklärt, dass er dem Filmproduzenten die Hotelrechnungen in bar zurückgezahlt habe.

Inzwischen wurden das Privathaus der Familie Wulff sowie Büroräume "auf freiwilliger Basis" durchsucht. Laut Polizei wurde auch die Privatwohnung Groenewolds im Einvernehmen durchsucht.

nis/uh (dpa, dapd, afp)