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Regierung prüft Sicherheitsgesetze

Marcel Fürstenau28. August 2013

Kurz vor der Bundestagswahl präsentiert die Koalition einen Expertenbericht zur Sicherheitsarchitektur. Dabei wird erneut deutlich, wie weit Konservative und Liberale bei diesem Thema voneinander entfernt sind.

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Polizisten mit Helmen, Sicherheitswesten und Schienbeinschonern symbolisieren den Kampf gegen Gewalt und Terror (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Ende Januar hat die Regierungskommission zur Überprüfung der Sicherheitsgesetzgebung ihre Arbeit begonnen, sieben Monate später liegt der Bericht vor. Gemeinsam stellten Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die Ergebnisse vor – und kamen zu unterschiedlichen Bewertungen. Das ist alles andere als verwunderlich, weil die Liberale und der Konservative in zentralen Fragen seit jeher unterschiedliche Auffassungen vertreten. Das gilt vor allem für die seit Jahren umstrittene Vorratsdatenspeicherung von elektronischen Kommunikationsverbindungen. Die Justizministerin sieht "keinen Handlungsbedarf", der Innenminister drängt auf die Umsetzung der EU-Richtlinie.

Anti-Terror-Bilanz in Deutschland

Mehr Befugnisse für den Generalbundesanwalt?

Da der Bericht wenige Wochen vor der Bundestagswahl am 22. September fertig geworden ist, hat er für die amtierende Bundesregierung keine praktische Relevanz mehr, sondern empfehlenden Charakter für das künftige Kabinett. Sollte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) ihre Wunschkoalition mit der FDP fortsetzen können, dürfte der Streit um die vermeintlich richtige Balance zwischen Sicherheit und Bürgerrechten jedoch weitergehen. Denn neben der Vorratsdatenspeicherung gibt es weiteren Dissens. So hat Innenminister Friedrich anders als seine Kabinettskollegin keine Probleme mit der zentralen Anti-Terrordatei. Leutheusser-Schnarrenberger stößt sich unter anderem daran, dass zu Unrecht Verdächtigte, die in der Datei landen, darüber weder informiert noch die über sie angelegten Daten gelöscht werden.

Ob der nun vorgelegte Bericht der Regierungskommission dem neu zu wählenden Parlament und vor allem der künftigen Regierung bei der Sicherheitsgesetzgebung behilflich sein kann, ist fraglich. Denn in der Analyse setzen die sechs beauftragten Experten mitunter verschiedene Akzente. Wobei es niemand überraschen dürfte, dass der ausgewiesene FDP-Bürgerrechtler Burkhard Hirsch den Ansichten der Justizministerin nähersteht und die frühere Generalbundesanwältin Monika Harms denen des Innenministers.

Zukunft des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) offen

Einigkeit demonstrierten Leutheusser-Schnarrenberger und Friedrich mit ihrer Forderung, die Rolle des Generalbundesanwalts (GBA) bei der Terrorismus-Bekämpfung zu stärken. Diese Empfehlung der Regierungskommission ist nicht zuletzt unter dem Eindruck der Taten der rechtsextremen Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) entstanden. Die mutmaßlichen Mörder von neun Migranten und einer Polizistin blieben auch deshalb jahrelang unentdeckt, weil es zwischen Bund und Ländern gravierende Kompetenzprobleme gab und wohl noch gibt. Zu diesem Ergebnis war der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages gekommen, der in der vergangenen Woche seinen Abschlussbericht vorgelegt hat.

Es gehe nicht darum, den Ländern Kompetenzen wegzunehmen, betonte Innenminister Friedrich in diesem Zusammenhang. Der Generalbundesanwalt müsse jedoch in der Lage sein, frühzeitig Ermittlungen zusammenzuführen. Am Militärischen Abschirmdienst (MAD) will der CSU-Politiker hingegen festhalten. Er hält den Geheimdienst der Bundeswehr für unentbehrlich. Die Regierungskommission empfiehlt hingegen, den MAD einer kritischen Prüfung zu unterziehen.