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Regierung will Balkan-Zuzug begrenzen

Kay-Alexander Scholz/ sosa14. März 2014

2013 kamen so viele Asylsuchende nach Deutschland wie zuletzt in den 1990er Jahren. Viele von ihnen stammen vom Balkan. Ihre Anträge werden fast alle abgelehnt. Die Bundesregierung will jetzt Konsequenzen ziehen.

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Eingang zur Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (Foto: dpa)
Bild: picture-alliance/dpa

Die Zuwanderung von Asylbewerbern vom Balkan begrenzen und die Asylverfahren beschleunigen. Dieses Ziel verfolge ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums, bestätigte ein Sprecher des Ministeriums am Freitag in Berlin. Darin werden die fünf Staaten Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Montenegro und Serbien künftig als "sichere Herkunftsstaaten" eingestuft.

Hintergrund sei ein starker Anstieg von Asylanträgen aus diesen Staaten, hieß es aus dem Innenministerium. Da die Erfolgsaussichten dieser Asylanträge äußerst gering sei, könnten nur wirtschaftliche Gründe für die Asylbeantragung relevant sein. Eine gesetzliche Neuregelung über Asylbewerber aus Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien wurde bereits im Koalitionsvertrag vereinbart. Auf Wunsch des Bundesinnenministeriums wurde die Liste um Albanien und Montenegro ergänzt. Ein Konsens darüber sei aber noch nicht erzielt worden, wie es in Berlin hieß. Der Gesetzesentwurf befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung. Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich im April damit beschäftigen.

Verkürzte Klagefrist

Die "Ruhr Nachrichten" aus Dortmund zitieren in ihrer jüngsten Ausgabe aus dem Gesetzentwurf. Ziel sei auch, "die Zeit des Sozialleistungsbezugs in Deutschland" zu verkürzen. Eine Neuregelung wurde es den Behörden ermöglichen, Anträge von Asylbewerbern aus diesen Ländern künftig als offensichtlich unbegründet abzulehnen. Das führe zu einer erheblichen Beschleunigung des Asylverfahrens, heißt es laut Bericht im Gesetzentwurf. Die Ausreisepflicht bei Ablehnung verkürze sich auf eine Woche, die Klagefrist ebenfalls. Das Gericht solle über einen Antrag dann "grundsätzlich innerhalb einer Woche" entscheiden.

CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer begrüßte die Pläne. "Damit wird eine Kernforderung der CSU erfüllt", sagte er. Das Interesse der wirklich Schutzsuchenden müsse gewahrt werden, aber: "Wer keinen Anspruch hat, soll gar nicht erst einen Anreiz haben, zu kommen."

Kritik der Opposition

"Diese Menschen brauchen Schutz statt Ablehnung im Akkord", kommentiert die Linkspolitikerin Ulla Jelpke die Pläne der Bundesregierung. Ein hoher Prozentsatz der Asylbewerber aus dieses Ländern seien Roma, erinnerte Jelpke im DW-Interview. Diese seien in den Westbalkanstaaten vielfachen Diskriminierungen ausgesetzt. Noch im vergangenen Jahr seien 64 serbische und 43 mazedonische Asylsuchende als Flüchtlinge anerkannt worden. "Solange auch nur ein Asylsuchender aus diesen Ländern als schutzbedürftig anerkannt wird, darf es keine Verfahrensbeschleunigung per Gesetz geben", kritisierte Jelpke. Das jeweilige Heimatland dürfe dann nicht als "sicher" eingestuft werden.

Ulla Jelpke , Linkspolitikerin (Foto: dpa)
Ulla Jelpke von der Linkspartei befürchtet Massenabschiebungen von RomaBild: picture-alliance/dpa

Immer mehr Asylanträge

Die Visumpflicht für Mazedonien, Montenegro und Serbien war im Jahr 2009 aufgehoben worden; für Albanien, Bosnien und Herzegowina ein Jahr später. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge registrierte im vergangenen Jahr 22.495 Asylanträge von Bürgern dieser Länder. Von Januar bis Februar 2014 waren es laut Innenministerium bereits 6112 Asylanträge. Das sind 26,9 Prozent aller Erstanträge.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière hatte Anfang Februar beklagt, dass Asylbewerber inzwischen ganz überwiegend aus Serbien, Mazedonien und Albanien kämen. "Menschen aus diesen Ländern werden nicht politisch verfolgt, ihre Asylanträge müssen rasch und klar beschieden werden", sagte er damals. Das Grundgesetz sieht vor, dass Länder als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden können, wenn gewährleistet erscheint, "dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet".