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Regierung will breite Mehrheit für Rettungsschirm

25. Juni 2012

Verstößt der Euro-Rettungsschirm gegen das Grundgesetz? Nein, sagt die Bundesregierung. Um ganz sicher zu gehen, will sie aber doch eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament.

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Mitarbeiter des Bundeskanzleramts mit EU-Regenschirm (Foto: dapd)
Bild: picture-alliance/dpa

Die schwarz-gelbe Bundesregierung strebt nun auch beim EU-Rettungsschirm ESM in Bundestag und Bundesrat eine verfassungsändernde Zwei-Drittel-Mehrheit an. Regierungssprecher Steffen Seibert sagte, damit sollte etwaige verfassungsrechtliche Risiken ausgeschlossen werden. Allerdings bleibe es Rechtsauffassung der Bundesregierung, dass eine einfache Mehrheit eigentlich reiche.

Bedenken gegen ESM

Die Bundesregierung wollte den Rettungsschirm - anders als den europäischen Fiskalpakt - eigentlich nur mit einfacher Mehrheit beschließen lassen. Das hatte jedoch Kritik hervorgerufen, unter anderem die Linkspartei hatte angekündigt, nach der Verabschiedung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Und am Montag demonstrierten Anhänger der Occupy-Bewegung vor dem Schloss Bellevue in Berlin: Mit einem Katapult schleuderten sie Grundgesetze auf den Amtssitz des Bundespräsidenten. "Sie können ESM und Fiskalpakt stoppen", appellierten sie in einem Brief an Bundespräsident Joachim Gauck. Dieser hat bereits angekündigt, die Gesetze nach Verabschiedung nicht sofort zu unterschreiben und damit in Kraft zu setzen, sondern etwaige Klagen abzuwarten.

Abstimmung Ende der Woche

Der ESM soll zusammen mit dem Fiskalpakt am kommenden Freitag ratifiziert werden. Eine breite Mehrheit für den EU-Pakt für mehr Haushaltsdisziplin scheint sicher, nachdem sich die schwarz-gelbe Bundesregierung nach monatelangen Verhandlungen mit SPD und Grünen darauf verständigt hatte, den europäischen Fiskalpakt zusammen mit einem Wachstumsprogramm und einer Transaktionssteuer einzuführen.

Und am Sonntag sagten dann auch die Bundesländer nach einer Spitzenrunde im Kanzleramt ihre Zustimmung zu. Im Gegenzug sollen die Kommunen in Milliardenhöhe entlastet werden. Verabredet wurde ferner, dass der Bund die durch den Fiskalpakt entstehenden Finanzrisiken tragen wird.

det/kle (dapd, dpa, rtr)