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Renault: Keine Betrug bei Ghosn-Bezahlung

11. Januar 2019

Der französische Autokonzern Renault hat bei der Bezahlung seines Chefs Carlos Ghosn nach eigenen Angaben keine Unregelmäßigkeiten oder Betrug festgestellt. Ghosn sitzt derweil weiter in Japan im Gefängnis.

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Im Mai noch frei: Ghosn im Frühjahr 2018 mit seiner Ehefrau bei den Filmfestspielen in Cannes
Im Mai noch frei: Ghosn im Frühjahr 2018 mit seiner Ehefrau bei den Filmfestspielen in CannesBild: picture-alliance/ZUMA Wire/F. Injimbert

Bei der Überprüfung der Manager-Gehälter im Leitungsgremium hat der französische Autobauer Renault keinen Betrug festgestellt – und damit auch nicht bei der Bezahlung des Renault-Chefs Carlos Ghosn. Die Untersuchung habe die Jahre 2017 und 2018 betroffen, die Jahre zuvor würden noch geprüft, teilte das Unternehmen nach einer Sitzung des Verwaltungsrates mit. Diesem Gremium gehört auch der in Japan inhaftierte Ghosn an. 

Die dortige Staatsanwaltschaft beschuldigt Ghosn, jahrelang Einkommen viel zu niedrig angegeben zu haben. Ihm wird zudem vorgeworfen, Verluste aus Devisenabsicherungsgeschäften während der globalen Finanzkrise 2008/2009 auf den mit Renault verbundenen Hersteller Nissan übertragen zu haben. Ghosn, der lange Topmanager bei Nissan gewesen war, hatte hingegen vor Gericht seine Unschuld beteuert.

Die Renault-Zentrale in Paris
Die Renault-Zentrale in ParisBild: picture-alliance/abaca/N. Berzane

Der 64-Jährige bleibt einem Medienbericht zufolge zunächst weiter im Gefängnis. Ein Gericht in Tokio habe seinen Antrag auf Entlassung aus der Haft abgelehnt, berichtete die Agentur Jiji Press am Mittwoch. Am Tag zuvor hatte der Ex-Verwaltungsratschef des Renault-Partners Nissan bei seiner ersten Anhörung vor Gericht alle ihm vorgeworfenen Finanzverstöße abgestritten. Der Richter begründete die lange Untersuchungshaft des Auto-Managers damit, dass Fluchtgefahr bestehe und Ghosn Beweismittel vernichten könnte.

Nach Ghosns Festnahme am 19. November wurde die Untersuchungshaft bereits mehrmals verlängert und zuletzt bis zu diesem Freitag festgesetzt. Die Anwälte rechnen dann mit einer weiteren Anklage. Bis zu einem Prozess könnten noch Monate vergehen. Bei einer Verurteilung droht ihm eine langjährige Gefängnisstrafe.

Ghosn bei einer Gerichtsanhörung am Dienstag
Ghosn bei einer Gerichtsanhörung am DienstagBild: Reuters/Kyodo/N. Katsuyama

Ghosn wurde in der Renault-Mitteilung nicht namentlich genannt. Die interne Untersuchung zur Entlohnung betraf den sogenannten Exekutivausschuss, dem neben Ghosn auch andere Topmanager angehören.

Ghosn hat bei Renault seinen Titel als Président-Directeur général behalten. Das operative Geschäft wird von seinem Stellvertreter Thierry Bolloré geführt. Der französische Staat, der 15 Prozent der Anteile von Renault hält, hat bisher nicht erkennen lassen, dass Ghosn abgelöst werden soll. 
stu/se (dpa, rtr)