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Griechische Reparationsforderungen

Jannis Papadimitriou6. Oktober 2012

Während für Deutschland das Thema der Reparationszahlungen an Griechenland längst erledigt ist, ist diese Frage für viele Griechen noch offen. Nun prüft das Athener Finanzministerium, ob noch Ansprüche bestehen.

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Hakenkreuzfahne auf Akropolis 1941 (Foto: DW)
Hakenkreuzfahne auf Akropolis 1941Bild: picture-alliance/akg-images

Griechenland prüft Reparationsforderungen an Deutschland wegen der Zerstörungen und NS-Verbrechen im Zweiten Weltkrieg. Nach Angaben des stellvertretenden Finanzministers Christos Staikouras ist eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die die Staatsarchive nach einschlägigen Dokumenten durchforscht - bis Ende 2012 soll es erste Ergebnisse geben. Viele Beobachter, auch in Griechenland, fragen sich, ob die eventuellen Reparationsforderungen heute, fast 70 Jahre nach Kriegsende, immer noch ihre Berechtigung haben.

Davon ist Stelios Perakis überzeugt. Der Völkerrechtler und Professor für internationales Recht an der Panteion-Universität zu Athen plädiert für die Geltendmachung von Reparationsansprüchen zum schnellstmöglichen Zeitpunkt. Zwar wurden derartige Forderungen über einen langen Zeitraum nicht geltend gemacht - doch dies sei auf die internationale Vertragslage nach Kriegsende zurückzuführen und bedeute keineswegs, dass Griechenland sein Recht verwirkt habe, meint der Athener Rechtsprofessor.

Völkerrechtsprofessor Stelios Perakis (Copyright: DW/Jannis Papadimitriou)
Deutschland muss zahlen, meint Völkerrechtsprofessor Stelios PerakisBild: DW

"Das Londoner Schuldenabkommen von 1953 sieht vor, dass derartige Zahlungen zurückgestellt würden bis zur endgültigen Regelung der Reparationsfrage - sprich: der deutschen Frage. Diese Regelung erfolgte 1990 mit dem 2-plus-4-Vertrag, der nicht als Friedensvertrag bezeichnet wird, aber genau diese Funktion erfüllt, da er die volle Souveränität Deutschlands wiederherstellt", sagt Perakis. Im November 1995 habe Griechenland die deutsche Seite in einer Verbalnote auf die Frage der Reparationen aufmerksam gemacht; doch diese sei unbeantwortet geblieben. Es gab lediglich politische Äußerungen in der Richtung, dass diese Frage ihre Berechtigung verloren habe, sagt Perakis.

Angst vor außenpolitischem Schaden

Überlebende von NS-Massakern und Hinterbliebene von Kriegsopfern in Griechenland ahnten zu diesem Zeitpunkt, dass die Regierung ihre Interessen nicht energisch verfolgen würde - wohl aus Angst, außenpolitisches Porzellan zu zerbrechen. Viele klagten selbst vor griechischen Gerichten. Überlebende eines Massakers im Ort Distomon bekamen 30 Millionen Euro Schadenersatz zugesprochen, doch eine Vollstreckung gegen deutsches Staatsvermögen wurde auf Intervention des griechischen Justizministers blockiert.

Ähnliches passierte im Nachbarland Italien: Hinterbliebene der Opfer eines NS-Massakers im toskanischen Civitella bekamen Recht mit ihren Klagen vor den heimischen Gerichten. Als sich Deutschland daraufhin auf den Grundsatz der Staatsimmunität berief und vor dem Internationalen Gerichtshof gegen Italien klagte, intervenierte auch Griechenland als nichtstreitende Partei in diesem Verfahren. Professor Perakis vertrat die griechischen Interessen in Den Haag und plädierte gegen die Gewährung absoluter Immunität, doch das Gericht entschied anders - und zugunsten Deutschlands. Dennoch gibt sich der Athener Völkerrechtler nicht geschlagen: "Das war kein gutes Urteil. Der Grundsatz absoluter Immunität geht auf das 19. Jahrhundert zurück, aber heute haben wir uns davon gelöst, vor allem in Fällen von Kriegsmassakern oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit", klagt Perakis. Doch immerhin habe das Gericht auch auf die Bedeutung von Verhandlungen zwischen beiden Seiten hingewiesen. Die Reparationsfrage als solche sei somit nicht vom Tisch, erklärt der Athener Rechtsprofessor.

NS-Massaker 1944 im griechischen Dorf Distomo (Foto: EPA/STR BLACK AND WHITE ONLY +++(c) dpa - Report)
NS-Massaker 1944 im griechischen Dorf DistomoBild: picture-alliance/dpa

Griechisches Geld für den deutschen Krieg

Zur Debatte steht aus griechischer Sicht auch die Rückzahlung einer zinslosen Zwangsanleihe, die der griechischen Nationalbank 1942 auferlegt wurde und im besetzten Griechenland eine galoppierende Inflation auslöste. Mit dem Geld finanzierte das NS-Regime seine Besatzungskosten, sowie diverse Kriegsoperationen in Nordafrika, die teils über Griechenland liefen.

"Aus juristischer Sicht lässt sich das Zwangsdarlehen einfacher begründen als die Reparationsforderungen. Denn niemand bezweifelt, dass damals ein Vertrag für diese Anleihe zustande kam", erläutert Perakis. Hitler selbst hätte diese Reichsverschuldung anerkannt und mit der Rückzahlung begonnen, doch bei Kriegsende sei eine beachtliche Summe offengeblieben.

Bei der Pariser Reparationskonferenz 1945/46 hatte Griechenland Reparationen in Gesamthöhe von 7,5 Milliarden Dollar geltend gemacht, einschließlich der Zwangsanleihe. Über konkrete Summen will Perakis nicht spekulieren und verweist lieber auf die neu eingerichtete Arbeitsgruppe im griechischen Finanzministerium. Doch warum kommt diese Expertenrunde ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt zustande?

Leere Kassen und der Druck der Öffentlichkeit

Manche vermuten einen Zusammenhang mit den Bemühungen der griechischen Regierung, ihren Haushalt zu sanieren. Zahlreiche Linkspolitiker und Rechtspopulisten im Parlament wollen einen solchen Zusammenhang geradezu erzwingen. Den Druck der öffentlichen Meinung sollte man aber auch nicht unterschätzen: Neulich verklagte der Athener Anwalt Stefanos Foutrounidis - zusammen mit zwei Mitklägern - die zuständigen Ministerien, weil sie angeblich nicht in der Lage waren, Informationen über griechische Rückzahlungsforderungen aus der Zwangsanleihe zu geben.

Dazu erklärt Fourtounidis: "Auf eine parlamentarische Anfrage hin erklärte das Finanzministerium 2012 im griechischen Parlament, dass diesbezügliches Beweismaterial abhanden gekommen sei. Da der Verlust von Urkunden strafbar ist, haben wir Anzeige gegen 'alle politisch und administrativ Verantwortlichen' erstattet, wie dies im griechischen Recht vorgesehen ist", sagt der Anwalt. Zu den Verantwortlichen in diesem Sinne gehörten das Finanzministerium und die Zentralbank. Daraufhin habe der Finanzminister eine dreiköpfige Arbeitsgruppe eingerichtet, die alle einschlägigen Informationen zusammentragen müsse.

Anwalt Stefanos Fourtounidis (Copyright: DW/Jannis Papadimitriou)
Anwalt Stefanos Fourtounidis hat griechische Minister wegen Untätigkeit verklagtBild: DW

Anfang September bestätigte der stellvertretende Finanzminister Staikouras im Parlament, das laufende Verfahren habe den Anlass für die Einrichtung der Expertengruppe geliefert. Fourtounidis selbst will sich weiterhin für die Opfer und deren Angehörige einsetzen - trotz oder gerade wegen des jüngsten Urteils des Internationalen Gerichtshofs zugunsten Deutschlands.

"Dieses Urteil hat die Reparationsfrage auf Eis gelegt und der Vollstreckung früherer Urteile gegen Deutschland eine Absage erteilt", gibt er zu. Offenbar seien Klageverfahren von Einzelpersonen nicht mehr erlaubt. Andererseits seien Klagen von Staat zu Staat weiterhin zulässig. In dieser Richtung wolle Fourtounidis weiter arbeiten: "Zusammen mit dem griechischen Verband der Besatzungsopfer werden wir möglichst viele Klagen sammeln und an das griechische Außenministerium weiterleiten. Das Ministerium soll sich dann um die Geltendmachung der Ansprüche kümmern", sagt der Athener Anwalt.