1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Rettungsschirm für schwache Euro-Länder

10. Mai 2010

EU und IWF haben sich auf ein Hilfspaket geeinigt, um den Euro gegen Spekulation zu verteidigen. Insgesamt 750 Milliarden Euro sollen künftig bereitstehen, wenn Euro-Länder ín die Krise geraten wie zuletzt Griechenland.

https://p.dw.com/p/NJyT
Euromünzen (Foto: AP)
Bild: AP

Pünktlich zur Eröffnung der Börsen zu Wochenbeginn am Montag (10.05.2010) haben sich die EU-Finanzminister auf Maßnahmen zur Stabilisierung des Euro geeinigt. Kern ist ein Rettungsschirm für hoch verschuldete Euro-Länder im Wert von 500 Milliarden Euro. "Das zeigt, dass wir den Euro verteidigen werden, koste es, was es wolle", sagte EU-Währungskommissar Olli Rehn. Darüber hinaus erwartet die EU weitere 250 Milliarden Euro vom Internationalen Währungsfonds (IWF), die dieser zur Stabilisierung der Eurozone bereitstellen soll.

Auch Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), der den erkrankten Finanzminister Wolfgang Schäuble vertrat, verteidigte den hohen Betrag: "Die hohe Summe dient dazu, dass Ruhe in den Karton kommt", sagte De Maizière. Im Einzelnen sollen 60 Milliarden Euro von der EU-Kommission kommen, die das Geld an den Finanzmärkten aufnehmen muss. Die Euro-Länder wollen sich mit 440 Milliarden Euro in Form von Krediten und Bürgschaften beteiligen.

Modell Griechenland

Merkel, Papandreou, Sarkozy (Foto: AP)
Die Staats- und Regierungschefs hatten am Freitag die Hilfe für Griechenland abgesegnetBild: AP

Zweck des Rettungspaketes ist es, Spekulationen gegen kriselnde Euro-Länder den Boden zu entziehen. Die Schuldenkrise in Griechenland hatte die Eurozone in ihre bislang schwerste Krise gestürzt. Die Attacken von Spekulanten glichen "dem Verhalten von Wolfsrudeln", so der schwedische Finanzminister Anders Borg. "Wenn wir dieses Rudel nicht stoppen, werden sie die schwächsten Länder zerreißen." Als krisenanfällig gelten auch die Länder Spanien und Portugal

Rechtliche Grundlage für den Rettungsschirm ist Artikel 122 des Lissabon-Vertrages. Finanzhilfen sind demnach möglich "aufgrund von außergewöhnlichen Ereignissen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen". Die Finanzhilfen der Euro-Länder für Griechenland sind rechtlich umstritten. Einen Eilantrag gegen die deutsche Griechenland-Hilfe hatte das Bundesverfassungsgericht aber abgewiesen.

Autor: Dirk Eckert (afp, apn, dpa, rtr)

Redaktion: Gerd Winkelmann