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Richter erlaubt Zensur im 9/11-Prozess

13. Dezember 2012

Im Hauptverfahren gegen die Drahtzieher der Terroranschläge vom 11. September 2001 sollen deren Aussagen zum Teil vor der Öffentlichkeit geheim gehalten werden. Der zuständige Militärrichter gab grünes Licht für Zensur.

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Anschlag auf World Trade Center 2001 (Foto: AP)
Bild: AP

US-Militärrichter James Pohl stellte sich hinter einen Antrag der Regierung in Washington, Schilderungen des mutmaßlichen Chefplaners Chalid Scheich Mohammed und vier Mitbeschuldigter der Öffentlichkeit vorzuenthalten, falls deren Aussagen die nationale Sicherheit gefährden könnten. Durch Pohls Entscheidung ist praktisch ausgeschlossen, dass die Öffentlichkeit etwas über die Verhörmethoden in geheimen Gefängnissen des US-Geheimdienstes CIA erfährt.

Ton aus!

Die Bürgerrechtsgruppe American Civil Liberties Union (ACLU) und mehrere Medienorganisationen hatten sich dagegen gewehrt, dass der Ton aus dem Gerichtssaal mit einer 40-sekündigen Verzögerung übertragen wird. So kann das Militär gegebenenfalls das Audiosignal zensieren. Richter Pohl erklärte, die verzögerte Tonübertragung sei der beste Weg, um einen Zugang der Öffentlichkeit zum Verfahren zu garantieren und zugleich Geheimnisse der nationalen Sicherheit zu schützen.

Chalid Scheich Mohammed (Foto: AP)
Chalid Scheich MohammedBild: AP

Neben dem aus Kuwait stammenden Chalid Scheich Mohammed müssen sich der Saudiaraber Mustafa Ahmed Al-Hausawi, der Pakistaner Ali Abdel Asis Ali sowie die Jemeniten Ramzi Binalshibh und Walid bin Attasch für eine Verwicklung in die Anschläge verantworten.

Todesdrohungen, Schlafentzug

Die fünf Angeklagten waren zwischen 2002 und 2003 festgenommen worden und verbrachten wie viele andere Terrorverdächtige einige Zeit in CIA-Gefängnissen, bevor sie 2006 nach Guantanamo verlegt wurden. Die Gruppe wirft der US-Regierung vor, sie mit Todesdrohungen, Schlafentzug und anderen brutalen Verhörmethoden unter Druck gesetzt zu haben. Wie es heißt, wurde Chalid Scheich Mohammed mehr als 180 Mal dem sogenannten Waterboarding unterzogen, bei dem der Verhörte zu ertrinken glaubt.

Im Fall eines Schuldspruchs droht den Männern die Todesstrafe. Wann das Hauptverfahren im US-Gefangenenlager Guantanamo auf Kuba beginnt, ist noch offen - voraussichtlich jedoch im kommenden Jahr.

wa/sti (afp, dpa)