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Politik

Abschiebeverbot gegen Sami A. gilt nicht mehr

21. November 2018

Im Juli wurde er nach Tunesien abgeschoben - obwohl es ein gerichtliches Verbot gab. Monate später sicherte das nordafrikanische Land zu, dass ihm keine Folter drohe. Dies reichte dem Gericht nun für eine Neubewertung.

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Screenshot | Sami A. - mutmaßlicher Leibwächter Osama bin Ladens
Bild: Youtube/spiegeltv

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hob das Abschiebeverbot gegen den zunächst rechtswidrig abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. auf. Die Richter gaben damit einem Antrag des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) statt. Die Entscheidung der Kammer ist nicht anfechtbar.

Ein langes Hin und Her

Der von Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Mann war vor gut vier Monaten trotz eines Abschiebeverbots nach Tunesien abgeschoben worden. Das Bundesflüchtlingsamt beantragte Ende Oktober bei Gericht, dieses Verbot aufzuheben und eine Eilentscheidung vom 12. Juli entsprechend zu ändern.

Grundlage des Antrags war eine seit Kurzem vorliegende Erklärung der tunesischen Behörden, dass dem 42-Jährigen in seinem Heimatland keine Folter drohe. Der nun getroffene Beschluss betrifft diese Eilentscheidung. Wann im sogenannten Hauptsacheverfahren entschieden wird, steht noch nicht fest.

Das Gericht halte die Gefahr der Folter durch seinen Heimatstaat nach der nunmehr vom Bundesamt vorgelegten Verbalnote der tunesischen Botschaft "für nicht mehr beachtlich wahrscheinlich". Die diplomatische Zusicherung erfülle die von der Rechtsprechung gestellten Anforderungen, hieß es. Das Gericht nannte die Erklärung der tunesischen Botschaft "angesichts des vorangegangenen intensiven Austausches auf höchster politischer und diplomatischer Ebene" hinreichend verlässlich.

Jede Menge Streit 

Das Verwaltungsgericht hatte in seiner Eilentscheidung vom Juli eine Abschiebung untersagt, weil eine Foltergefahr weiterhin nicht ausgeschlossen werden könne. Am Tag darauf, dem 13. Juli, wurde Sami A. trotzdem abgeschoben, was für erheblichen Streit zwischen Justiz und Politik sorgte. Besonders pikant: Der Gerichtsbeschluss war den zuständigen Behörden erst zugestellt worden, als Sami A. bereits im Flugzeug nach Tunis saß. Das oberste Verwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen rügte das Verhalten der Behörden und ordnete Sami A. sofortige Rückholung durch die Stadt Bochum an.

haz/qu (dpa,afp)