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Russland droht Youtube mit Blockade

17. Dezember 2021

Gerade erst hat Youtube einen neuen deutschsprachigen Kanal des umstrittenen russischen Staatsmediums RT gesperrt, da geht Moskau zum Gegenangriff über und droht der Videoplattform mit einer landesweiten Sperre.

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Symbolbild | YouTube | Sperrung RT Kanal
Der neue deutschsprachige TV-Kanal des russischen Senders RT (Symbolbild)Bild: Dwi Anoraganingrum/Future Image/imago images

Die russische Medienaufsichtsbehörde Roskomnadsor teilte mit, der Google-Konzern, zu dem Youtube gehört, sei schriftlich aufgefordert worden, die Beschränkungen für den Live-Nachrichtenkanal von RT DE wieder aufzuheben. Andernfalls könne der Zugriff auf Youtube im flächenmäßig größten Land der Erde "teilweise oder vollständig" eingeschränkt werden. Die russische Behörde sprach von einem "Akt der Zensur" gegen RT DE.

Der Youtube-Kanal "RT auf Sendung" sollte einer von mehreren Verbreitungswegen des deutschsprachigen Live-TV-Programms von RT sein, das am Donnerstag an den Start gegangen war. Doch nach nur wenigen Stunden entfernte Youtube den Kanal unter Verweis auf die Verletzung von Nutzungsbedingungen wieder. Bereits im September waren zwei deutschsprachige RT-Kanäle von Youtube gesperrt worden, weil das Medium gegen eine Richtlinie zu Corona-Falschinformationen verstoßen haben sollte.

Landesmedienanstalt greift ein

Parallel zu der aktuellen Maßnahme von Youtube haben auch deutsche Medienregulierer gegen das russische Staatsmedium RT wegen des Starts des deutschsprachigen Live-Programms ein Verfahren eingeleitet. Hintergrund ist, dass keine Rundfunklizenz von deutschen Regulierern erteilt worden ist. Die Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB), Eva Flecken, sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Dass es sich um Rundfunk handelt, ist fraglos." Für dieses Programm sei bei der Medienanstalt weder eine Rundfunkzulassung beantragt noch erteilt worden. "Wir haben daher heute ein förmliches Verfahren eingeleitet. Die Veranstalterin hat bis zum Ende des Jahres Zeit, sich zur Sache zu äußern."

RT – früher Russia Today – will in Deutschland sein Angebot ausbauen und arbeitet schon länger an einem deutschsprachigen TV-Programm. RT DE hat einen Standort in Berlin. TV-Anbieter benötigen für bundesweite Programme in Deutschland eine Rundfunklizenz. Der Verbreitungsweg spielt dabei keine Rolle. Als Zulassungsvoraussetzung gilt unter anderem, dass das verfassungsrechtliche Prinzip der Staatsferne des Rundfunks nicht verletzt werden darf, also ein Staat oder eine Partei keinen Einfluss auf die Programminhalte nehmen dürfen.

Sender steht unter Druck

RT steht im Westen immer wieder als Propagandainstrument des Kremls in der Kritik. Zentraler Vorwurf: Der Sender verbreite im Auftrag des russischen Staates Verschwörungstheorien und Desinformation. RT weist das zurück. Der Sender hat mehrere fremdsprachige Programme im Portfolio. RT DE bietet schon länger Online-Berichte auf Deutsch an. Verbreitet werden die Inhalte über die Website und soziale Medien.

Am Donnerstag hatte die MABB erklärt, das Programm sei in deutscher Sprache und den ersten Sendungen nach auf den deutschen Markt ausgerichtet. Die Medienanstalt gehe davon aus, dass die RT DE Productions GmbH mit Sitz in Berlin für das Programm medienrechtlich verantwortlich ist.

Angebliche Lizenz aus Serbien

Auf seiner Website hatte RT DE am Donnerstagmorgen angekündigt, "gegen alle Widerstände" auf Sendung zu gehen. Das Programm von RT DE sei in ganz Europa zu empfangen und ziele auf Länder mit einem großen deutschsprachigen Publikum wie Deutschland, Österreich und die Schweiz. Auf seiner Website verweist der Sender zudem darauf, dass die "unabhängige gemeinnützige Organisation TV-Novosti" in Serbien eine Lizenz für die Kabel- und Satellitenübertragung des RT-Senders in deutscher Sprache erhalten habe.

Die MABB erklärte indessen, dass dies nach vorläufiger Einschätzung keine ausreichende Grundlage für eine Verbreitung des Programms in Deutschland sei. Zuvor habe TV-Novosti versucht, das Programm in Luxemburg zu notifizieren. Luxemburg habe dies jedoch mit Verweis auf die Rechtshoheit der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen. Dies entspreche der Rechtsauffassung der Landesmedienanstalten und der MABB.

kle/jj (dpa, epd)