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Russland: Urteil im Misshandlungsfall Sytschow

28. September 2006

Der russische Soldat Andrej Sytschow war so misshandelt worden, dass ihm die Beine und Genitalien amputiert werden mussten. Ein Gericht verurteilte den Hauptangeklagten nun zu vier Jahren Haft.

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Andrej Sytschow wurde in der Armee zum InvalidenBild: AP

Am 26. September hat der Richter des Garnisons-Gerichts in Tscheljabinsk, Jurij Schazkij, das Urteil gegen den Hauptangeklagten im Fall Sytschow, Aleksandr Siwjakow, verkündet. Er muss für vier Jahre ins Gefängnis. Außerdem wurden Aleksandr Siwjakow der Titel eines jüngeren Sergeanten für die Dauer von drei Jahren aberkannt sowie das Recht, Kommandofunktionen auszuüben. Die Untersuchungshaft wird angerechnet, somit gilt die Freiheitsstrafe ab dem 16. Januar 2006. Aleksandr Siwjakow muss ferner Gerichtskosten in Höhe von 22.000 Rubel tragen, die Kosten für die Anreise von Zeugen aus anderen Städten. Zwei weitere Angeklagte, die Soldaten Kusmenko und Bilimowitsch, erhielten eine Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung.

Mit der Höhe des Strafmaßes sind weder der staatliche Kläger, der für Siwjakow sechs Jahre gefordert hatte, noch Sytschows Angehörige zufrieden, die für Siwjakow eine zehnjährige Haftstrafe verlangt hatten. Siwjakow wird vorgeworfen, Kameraden misshandelt zu haben, darunter Andrej Sytschow, dem nach dem Zwischenfall in der Neujahrsnacht lebenswichtige Organe amputiert werden mussten.

Streit um Urteil

Das sei ein zu mildes Urteil, erklärte Marina Muffet, Sytschows Schwester: "Ich habe unsere Mutter in Moskau angerufen, sie ist wütend deswegen! Auch Andrej ist unzufrieden, anfangs beschwerte er sich lange, doch dann steckte er seinen Kopf in das Kissen und schwieg."

"Ein solch mildes Urteil zeigt, dass Aleksandr unschuldig ist. Wir sind der Ansicht, dass er unschuldig ist. Er ist schockiert, weil er dieses Verbrechen nicht verübt hat", erklären hingegen Siwjakows Anwälte. "Laut Gesetz hat er zehn Tage Zeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen, und wir werden ihm natürlich dabei helfen", sagte der Anwalt Aleksandr Petrow.

Sytschows Anwälte sind der Ansicht, Siwjakow habe eine zu kurze Haftstrafe erhalten: "Wir bestehen auf einer längeren Strafe", sagte der Anwalt Jewgenij Below und fügte hinzu. "Wir werden das Urteil anfechten." Somit wird die Sache Sytschow auf Initiative von beiden Seiten eine Fortsetzung finden und dann vor dem Bezirks-Militärgericht Jekaterinburg verhandelt werden.

Aksim Bereschnow, Tscheljabinsk
DW-RADIO/Russisch, 26.9.2006, Fokus Ost-Südost