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Hussein geht in Berufung

4. Dezember 2006

Das Verfahren gegen Saddam Hussein war langwierig, begleitet von vielen politischen Morden. Und trotzt des Todesurteils ist es noch längst nicht zu Ende.

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Ex-Diktator Saddam Hussein vor dem Sondertribunal in Bagdad
5. November 2006: Saddam Hussein wird in Bagdad zum Tod verurteiltBild: AP

Einen Monat nach dem gegen ihn verhängten Todesurteil hat der irakische Ex-Präsident Saddam Hussein offiziell Berufung eingelegt. Das teilte ein Justizsprecher am Sonntag (3.12.2006) in Bagdad mit. Auch die Todesurteile von zwei Saddam-Getreuen würden angefochten. Saddams Chef-Verteidiger bestätigte dies zunächst nicht.

Ein Berufungsgericht muss ohnehin über Urteil und Strafmaß entscheiden. Dazu hat es unbegrenzt Zeit. Sollte es beides bestätigen, muss die Todesstrafe innerhalb von 30 Tagen vollstreckt werden.

Am 5. November hatte das Sondertribunal für die Verbrechen des alten Regimes Saddam Hussein wegen eines Massakers an Schiiten im Jahr 1982 zum Tod durch den Strang verurteilt. 148 Menschen waren damals in der Stadt Dudschail hingerichtet worden – offenbar als Vergeltung für ein gescheitertes Attentat auf den Diktator.

Schwieriger Prozess

Chamis Al-Obeidi, ermordeter Anwalt Saddam Husseins
Am 21. Juni 2006 erschossen: Saddam-Anwalt Chamis Al-ObeidiBild: AP

Der Dudschail-Prozess hatte im Oktober 2005 begonnen. Für Aufsehen hatten nicht nur die Aufttritte Saddams gesorgt, der sich noch zum Prozessauftakt am 19.10.2005 als "nicht schuldig" erklärt hatte, sondern auch die Ermordung mehrerer Verteidiger des Ex-Diktators. Bereits im Oktober und November 2005 hatten Unbekannte einen Anwalt von Ex-Vizepräsident Taha Jassin Ramadan und einen Verteidiger des früheren Prozess-Richters Awad al-Bandar getötet. Ein weiterer Anwalt war verletzt worden. Mitte Juni 2006 hatten Unbekannte mit Chamis Al-Obeidi den dritten Verteidiger umgebracht, laut irakischem Sender Al-Irakija "Terroristen".

Gegen Saddam läuft noch ein zweiter Prozess wegen Völkermordes an den Kurden. Bei der Verfolgung und Ermordung von 180.000 Kurden im Jahr 1988 wurden laut Anklage auch Chemiewaffen eingesetzt. Die Staatsanwaltschaft will nachweisen, dass der Diktator persönlich den Einsatz von Giftgas angeordnet hat.

Es ist jedoch noch unklar, ob dieses Verfahren vor der möglichen Hinrichtung Saddams noch beendet werden kann. (maj)