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Samsung soll an Apple zahlen

22. November 2013

Samsung hat im Patent-Streit mit Apple erneut eine Schlappe hinnehmen müssen. In den USA haben Geschworene den Koreanern eine Strafe aufgebrummt, weil Samsung patent-geschützte Technik von Apple kopiert haben soll.

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Ein Passant fotografiert Apple-Logo mit einem Samsung Galaxy (Foto: rtr)
Bild: Reuters

Der südkoreanische Technologieriese Samsung soll seinem US-Konkurrenten Apple wegen Patentrechtsverletzungen weitere 290 Millionen Dollar (gut 215 Millionen Euro) zahlen. Die Geschworenen einer Jury im US-Bundesstaat Kalifornien legten die Summe am Donnerstag fest, nachdem ein Richter zuvor eine Strafzahlung von 450 Millionen Euro zurückgewiesen hatte.

Es geht immer noch um die Klage von April 2011, die den Anfang für den inzwischen weltweiten Patentkrieg der beiden größten Smartphone-Hersteller legte. Die betroffenen Geräte spielen inzwischen keine Rolle mehr auf dem Markt. Aber im kommenden Frühjahr soll der Prozess zu einer weiteren Klage beginnen, in der es um andere Patente und neuere Modelle wie das iPhone 5 und Samsungs Galaxy S3 geht.

Neue Runde im Kampf um Tablet-Vorherrschaft

Insgesamt fast eine Milliarde Dollar Strafe

Der neu festgelegte Betrag liegt unter den rund 380 Millionen Dollar, die Apple verlangte - aber deutlich über den 52 Millionen, die Samsung für angemessen hielt. Apple wirft Samsung vor, Technik und Design von iPhone und iPad kopiert zu haben. Samsung wies die Vorwürfe stets zurück. Im ersten Prozess hatten die Geschworenen im August 2012 die Verletzung zahlreicher Patente festgestellt. Diesmal ging es nur darum, den Teil des Betrags neu festzulegen.

Die neue Strafe kommt zu bereits verhängten 600 Millionen Dollar in den andauernden Streitigkeiten zwischen Samsung und Apple hinzu. Apple hatte von Samsung ursprünglich insgesamt 2,75 Milliarden Dollar Schadenersatz gefordert. Apple und Samsung - die beiden Weltmarktführer bei Smartphones - tragen ihren Patentstreit in zahlreichen Ländern der Welt aus. Die Gerichte gelangten dabei bisher zu unterschiedlichen Urteilen.

zdh/sti (AFP, dpa)