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Schäuble: Die Entscheidung drängt

10. Juli 2012

Schwere Entscheidung für das Bundesverfassungsgericht: Werden ESM-Rettungsschirm und Fiskalpakt gestoppt? Der Finanzminister drückt aufs Tempo. Die Richter könnten sich aber sogar mehr Zeit nehmen als bisher geplant.

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minister schäuble vor bundesverfassungsgericht (foto:reuters)
Bild: reuters

Der Bundesfinanzminister möchte den Druck auf das Bundesverfassungsgericht am liebsten noch erhöhen: Zweifel an den rechtlichen Möglichkeiten zum Eingreifen Deutschlands könnten die Schuldenkrise noch verschärfen, warnte Wolfgang Schäuble bei der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Zur Entscheidung stehen dort die Eilanträge gegen den Euro-Rettungsschirm ESM und den EU-Fiskalpakt für Haushaltsdisziplin. Schäuble (CDU) malte erneut das Schreckensszenario einer weiteren "Verunsicherung der Märkte" an die Wand, mit "nicht absehbaren Gefahren auch für die Wirtschaft in Deutschland", sollten die Gesetze in der Bundesrepublik nicht bald in Kraft treten.

Eine schwierige Abwägung für die höchsten deutschen Richter, denn auch die Gegenseite fährt schweres Geschütz auf: Die "Souveränität der Bundesrepublik" und auch die Demokratie stünden auf dem Spiel, wenn das Gericht ESM-Rettungsschirm und Fiskalpakt nicht verhindere, argumentierten am Dienstag die Kläger zum Auftakt der Verhandlungen über ihre Eilanträge.

Verfassungsgericht nimmt sich Zeit

Sorgfältige, aber auch längere Prüfung

Während es bisher hieß, der Zweite Senat in Karlsruhe werde schon in "wenigen Wochen" über den Erlass einer einstweiligen Anordnung beschließen - also bis spätestens Ende Juli -, wurde nun über eine Art Zwei-Stufen-Modell spekuliert: Das Verfahren über die Eilanträge, die erstmal nur darauf abzielen, Bundespräsident Joachim Gauck die Unterzeichnung der Gesetze zum Rettungspaket vorerst zu untersagen, würde ausgedehnt, um bereits eine nähere Prüfung in der Sache zu ermöglichen. Das spätere Verfahren in der Hauptsache könnte dafür deutlich kürzer ausfallen.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle kündigte eine "verfassungsrechtlich vernünftige Prüfung" der Klagen an, die über ein normales Eilverfahren hinausgehen könne. Dies könnte nach Angaben von Prozessbeteiligten bis zu drei Monate dauern. Voßkuhle räumte ein Dilemma der Richter ein. Einerseits seien die wirtschaftlichen und politischen Wirkungen bei einem vorläufigen Stopp der Ratifizierung zu bedenken, andererseits sei dem Anspruch auf Rechtsschutz Rechnung zu tragen.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle (foto:reuters)
Gerichtspräsident Voßkuhle verwies auf das "Dilemma" bei Verträgen wie dem ESMBild: Reuters

Doch so viel Zeit für solch eine lange zweigeteilte Prüfung haben die Verfassungsrichter nach Auffassung der Bundesregierung nicht: Durch eine weitere Verschiebung des Rettungsschirms ESM, der eigentlich schon zum 1. Juli in Kraft treten sollte, würden die "Krisensymptome" verstärkt, so ihre Bedenken.

"Nicht von den Finanzmärkten treiben lassen"

Die Kläger wollten hingegen von einer derartigen Eile nichts wissen. Der Rechtsgelehrte Christoph Degenhart hob hervor, dass "die Nervosität der Märkte kein verfassungsrechtliches Entscheidungskriterium" sein könne. Linken-Fraktionschef Gregor Gysi argumentierte, es bleibe Zeit genug für eine ordentliche Prüfung im Eil- und Hauptsacheverfahren, da es im vorläufigen Rettungsschirm EFSF noch genügend Milliarden für die Euro-Krisenstaaten gebe.

SC/kis (dapd/rtr/afp)