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Der Fall Gäfgen

Daphne Grathwohl11. Oktober 2012

Vor zehn Jahren entführte Magnus Gäfgen ein Kind. Um es lebend zu finden, drohte die Polizei Gäfgen Gewalt an. Doch es war zu spät. Nun erhält der Mörder für diese Drohung Entschädigung. Ein höchst umstrittenes Urteil.

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Der verurteilte Kindermörder Magnus Gaefgen im Oberlandesgericht Frankfurt (Foto: dapd)
Bild: dapd

"Schmerzensgeld soll tatsächlich erlittene Schmerzen kompensieren. Der Kläger bekommt aber eine Entschädigung - und kein Schmerzensgeld", sagt Ingo Nöhre etwas spröde. Die Entschädigung solle die "Beeinträchtigung anderer Rechte ausgleichen". Der Pressesprecher des Oberlandesgerichts Frankfurt muss einen Fall kommentieren, der wie kaum ein anderer die Menschen in Deutschland beschäftigt: den Fall Magnus Gäfgen. Hier geht es um Geld, um Schmerz und um Recht.

Aus Geldgier hatte Magnus Gäfgen vor fast genau zehn Jahren den damals 11-jährigen Jakob von Metzler entführt. Gäfgen wollte Lösegeld von den reichen Bankierseltern. In der Hoffnung, der Junge lebe noch, ließ der damalige stellvertretende Polizeipräsident Wolfgang Daschner Gäfgen Anfang Oktober 2002 schwere Schmerzen androhen. Gäfgen sollte das Versteck des Jungen verraten, der schon seit mehreren Tagen verschwunden war.

Unermesslicher Schmerz

Doch Jakob von Metzler war längst tot. Das Bild des strohblonden, kleinen Jungen mit dem verschmitzten Lächeln ging danach lange durch alle Medien, ebenso wie das des kaltblütigen Mörders Magnus Gäfgen. Für die Eltern ein immer wiederkehrender Schmerz. Dass die Bilder nicht Vergessenheit gerieten, lag vor allem an Magnus Gäfgen.

Der Frankfurter Polizei-Vizepräsident Wolfgang Daschner (Foto: dpa)
Ließ Gäfgen Gewalt androhen: Ex-Polizeipräsident DaschnerBild: picture-alliance/dpa

Der Jura-Student, der 2003 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, legte im Gefängnis die juristischen Staatsexamina ab und schloss sein Studium ab. Und er vertiefte sich in die rechtlichen Hintergründe des Geschehens vom Herbst 2002. Allerdings weniger mit seiner eigenen Tat - dem Mord an Jakob von Metzler -, sondern mit den Drohungen der Polizei: den Drohungen, die der handelnde Kriminalhauptkommissar Ortwin Ennigkeit auf Anweisung von Vize-Polizeipräsident Wolfgang Daschner ausgesprochen hatte. Beide waren zwischenzeitlich in einem alle Umstände berücksichtigenden Urteil verwarnt worden, eine Geldstrafe wurde unter Vorbehalt gestellt und musste nie gezahlt werden.

Unendliche Gerichtsverfahren

Magnus Gäfgen legte gegen seine eigene Verurteilung vor dem Bundesgerichtshof Revision ein - und verlor. Er legte Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Sein Argument: Wegen der Gewaltandrohung bei seiner Vernehmung hätte das nachfolgende Strafverfahren nicht stattfinden dürfen. Die Begründung sei nicht ausreichend, erklärten die Richter in Karlsruhe und nahmen die Beschwerde gar nicht zur Entscheidung an.

Ansicht des Eingangbereichs des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (Foto: dpa)
Gab Gäfgen teilweise Recht: der EGMR in StraßburgBild: picture-alliance/dpa

Doch Gäfgen war noch lange nicht am Ende: Im Juni 2005 legte er in Straßburg beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde ein - mit dem Ziel, das Strafverfahren gegen ihn neu aufzurollen. Die Begründung: Er sei gefoltert worden, sein Geständnis und alle darauf beruhenden Beweise hätten nicht verwendet werden dürfen. Auch in Straßburg ging er durch alle Instanzen, bis die Große Kammer im Juni 2010 entschied: Ja, es habe zwar eine unmenschliche Behandlung vorgelegen, aber kein unfaires Gerichtsverfahren.

Geld für den Mörder?

Damit bekam Gäfgen zum Teil recht. Das Strafverfahren gegen ihn konnte zwar nicht neu aufgerollt werden. Aber der Straßburger Richterspruch hatte Auswirkungen auf ein weiteres Verfahren, das Gäfgen angestrengt hatte. Gäfgen wollte Geld. Er klagte gegen das Bundesland Hessen, in dessen Dienst die verantwortlichen Beamten gestanden hatten, auf 10.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz in unbekannter Höhe. In erster Instanz sprach ihm das Landgericht 3000 Euro Entschädigung zu. Denn nach dem Grundgesetz und der Strafprozessordnung ist eine solche Vernehmungsmethode, also die Androhung von Schmerzen, verboten und strafbar.

Dagegen wiederum legte das beklagte Bundesland Hessen Berufung ein. Und das Oberlandesgericht Frankfurt folgte dem Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte mit seiner Feststellung, "dass die Vernehmung des Klägers gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt und auch als Folter gewertet werden muss", erklärt Ingo Nöhre vom Oberlandesgericht Frankfurt im Interview mit der Deutschen Welle.

"Symbolischer Betrag"

Und so blieb die Berufung erfolglos. Am Mittwoch (10.10.2012) bestätigte das Gericht: Magnus Gäfgen stehen die 3000 Euro Entschädigung zu. Es sei schwer zu bewerten, ob das nun eine hohe oder eher geringe Summe sei, sagt Ingo Nöhre. Denn nach seinem Wissen gebe es kaum vergleichbare Fälle. "Das Oberlandesgericht hat aber in der Urteilsbegründung selbst gesagt, dass es sich um einen symbolischen Betrag handelt. Es geht also selbst davon aus, dass es kein besonders hoher Betrag ist."

Interview Ingo Nöhre, Sprecher OLG Frankfurt, zu Gäfgen - MP3-Mono

Ob er das Geld allerdings behalten darf, ist fraglich, Denn Magnus Gäfgen ist pleite und befindet sich in Verbraucherinsolvenz. "Sein Insolvenzverwalter ist schon auf diesen Anspruch aufmerksam geworden", erklärt OLG-Sprecher Ingo Nöhre weiter. "Es kann also sein, dass die Gläubiger des Klägers auf diese Entschädigung zurückgreifen und der Betrag dem Kläger selbst gar nicht zugute kommt." Das Geld wird Gäfgen also wohl nicht erhalten. Auch der weitere Rechtsweg ist ihm verschlossen: Eine Revision hat das OLG Frankfurt nicht zugelassen, denn die Rechtsfragen seien geklärt. Und, wie Gerichtssprecher Ingo Nöhre wieder juristisch spröde erklärt: Schmerz habe Magnus Gäfgen nicht erlitten. Er nicht.