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Politik

"Scharia-Polizisten" zu Geldstrafen verurteilt

27. Mai 2019

Im Prozess um die sogenannte "Scharia-Polizei" in Wuppertal sind die selbsternannten muslimischen Sittenwächter zu Geldstrafen verurteilt worden. Vier wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot, drei wegen Beihilfe.

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Urteil in Prozess um «Scharia-Polizei» am Landgericht Wuppertal
Bild: picture-alliance/dpa/H. Kaiser

Die Angeklagten waren im September 2014 in orangefarbenen Warnwesten mit der Aufschrift "Shariah Police" durch Wuppertal gelaufen. Das Wuppertaler Landgericht sprach die Männer im Alter zwischen 27 bis 37 Jahren schuldig und verurteilte sie zu Geldstrafen zwischen 300 und 1800 Euro.

Ihre Aktion sei geeignet gewesen, einen "suggestiv-militanten Effekt" zu erzielen. Die Männer seien sich dessen bewusst gewesen. Sie hätten den Bezug zur Scharia-Polizei bewusst hergestellt, einer aus dem Nahen Osten bekannten militanten Gruppierung, die Gewalttaten ausübt. Der Auftritt der selbsternannten "Scharia-Polizei" in Wuppertal hatte bundesweit für Aufsehen und Empörung gesorgt.

Mit ihren Warnwesten waren die Islamisten in der Innenstadt der nordrhein-westfälischen Stadt als "Sittenwächter" auf Streife gegangen. Sie verteilten dabei gelbe Flyer mit der Aufschrift "Shariah Controlled Zone" (Sharia-kontrollierte Zone), deren Inhalt Verhaltensregeln radikaler Muslime auflistete, darunter das Verbot von Alkohol, Glücksspiel, Musik und Konzerten.

Bundesgerichtshof ordnete Neuauflage des Verfahrens an

Als Initiator der "Sittenpolizei" galt der Islamist Sven Lau. Er war später wegen Terrorhilfe verurteilt worden und wurde jüngst aus der Haft entlassen. Vor dem Landgericht sagte der Salafistenprediger Lau als Zeuge aus und hatte die Angeklagten entlastet.

In einem ersten Prozess waren die sieben Angeklagten freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die Freisprüche der Männer in der ersten Instanz im Januar 2018 aufgehoben und die Neuauflage des Verfahrens angeordnet.

qu/uh (dpa, epd, WAZ)